Die Architektenkammer führt neben der Architektenliste auch das Verzeichnis der Berufsgesellschaften (z. B. GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Aktiengesellschaften), die in ihrem Namen die geschützte Berufsbezeichnung
- "Architektin" oder "Architekt"
- "Landschaftsarchitektin" oder "Landschaftsarchitekt"
- "Innenarchitektin“ oder "Innenarchitekt"
- "Stadtplanerin“ oder "Stadtplaner"
oder eine Wortverbindung oder ähnliche Bezeichnung mit einer der Berufsbezeichnungen (z.B. Architekturbüro) führen dürfen und einen Sitz in Niedersachsen haben.