Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Leistungsbeschreibung

Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten) aufgenommen wird, unterliegt einer besonderen Meldepflicht. Dies umfasst u. a. Hotels und Pensionen. Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der festgelegte Daten enthält. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.

Bei längeren Aufenthalten beachten Sie die Hinweise in der Leistung "Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung".

Wichtige Informationen zum Thema

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