Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten

Leistungsbeschreibung

Für die Betreuung eines Kindes mit Behinderung oder drohender Behinderung können nach Feststellung des Förderbedarfes auf Antrag zusätzliche Leistungen bewilligt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

20.12.2018

Wichtige Informationen zum Thema

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