Verzeichnis der auswärtigen beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure

Leistungsbeschreibung

Sie müssen eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure beantragen, um unter der Bezeichnung "Beratender Ingenieur" tätig zu werden. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Wichtige Informationen zum Thema

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  • Online Dienste