Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

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