Erlaubnis als gewerbsmäßiger Honorar-Finanzanlagenberater

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig zu Finanzanlagen Anlageberatung erbringen will, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Honorar-Finanzanlagenberater), bedarf der Erlaubnis.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

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