Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Apothekerkammer Niedersachsen
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
Telefax: 0511 39099-36
E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de
Homepage:
http://www.apothekerkammer-niedersachsen.de
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen