Ein Sachverständiger prüft das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen von Betrieben für die Anerkennung als Demontage- und Schredderbetrieb nach der AltfahrzeugV. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erstellt er eine Bescheinigung/Zertifikat.
Besonders sachkundige und geeignete Personen können sich um die Anerkennung als Sachverständige nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) bewerben, um Betriebe, die als Rücknahme- und Annahmestellen oder Demontage- und Schredderbetrieb tätig werden wollen, hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des Anhangs der AltfahrzeugV zu prüfen und deren Anerkennung zu bescheinigen.