Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie grundsätzlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Ihre Daten dürfen in der Regel dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer Person ergeben. Anderes ergibt sich bei Vorliegen einer Ausnahme nach Art. 21 Absatz 6 DS-GVO. Demnach ist bei Verarbeitung u.a. zu statistischen Zwecken ein Widerspruch nicht möglich, wenn diese zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Online-Daten wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
- Bankdaten wie Kontostände, Kontonummern
- Kennnummern wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
- Grundbucheinträge
- Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
- Zeugnisse
- allgemeine Personendaten wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
- physische Merkmale wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe
Das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das StBA, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Den Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt beim StBA anfordern.