Die Förderung hat zum Zweck die Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes der Metropolregion zu verbessern. Dazu sollen Maßnahmen gefördert werden, die einen engen Bezug zu den im Staatsvertrag genannten Zielen und zu den Zielen des jeweils aktuellen Handlungsrahmen der Metropolregion Bremen-Oldenburg aufweisen und den Prozess regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickeln und intensivieren.
Dazu können Maßnahmen und Projekte gehören, die
- die Vernetzung und Interaktion relevanter Bereiche initiieren und weiterentwickeln
- die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts und Wissenschaftsregion verstärken,
- die Lebensqualität in der Region fördern sowie
- die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen.
Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen zwischen Bremen und Niedersachsen wird besonders bevorzugt.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Der Zuwendungsempfänger hat mindestens einen Eigenanteil von 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.