Die Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg und der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein soll zum Zweck haben, die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit, die Sichtbarkeit nach außen sowie den Zusammenhalt und die Kooperation innerhalb der Region zu stärken. Dies soll durch die Förderung von Projekten erreicht werden, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Metropolregion Hamburg als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Außerdem soll die Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnerinnen und -partnern unterstützt werden.
Die Zahlungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Rahmen einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Projekte innerhalb von sogenannten Leitprojekten werden mit bis zu 80%, sonstige Projekte mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der Zuwendungsempfänger hat mindestens einen Eigenanteil von 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.