Die Festsetzung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt hat und Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beigeordnet wurden.
In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen, und in weiteren bestimmten Verfahren können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.