Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 BOStB)
  • ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
  • ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
  • ggf. sonstige Nachweise (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm)

Welche Gebühren fallen an?

200,00 €

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste