Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover -...
Grad der Behinderung mindestens 50 %
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie