Aufgrund des § 28 Abs. 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S.35) i. V. m. § 38 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S.280, 431) in der jeweils zzt. gültigen Fassung gebe ich die durch den Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 29.07.2021 zugelassenen Wahlvorschläge bekannt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Aushang im Kreishaus, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen.
Daneben wird die Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter „Wahlen“ und „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Uelzen, den 29.07.2021 Der stellvertretende Kreiswahlleiter – Teske