Bekanntmachungen

Bekanntmachung - Abschussregelung

Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.

Die für den 17. und 18. März 2022 im Kurhaus Bad Bevensen geplante Kreishegeschau findet nicht statt. Ich ordne daher an, Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes bei den einzelnen Hegeringversammlungen vorzulegen.


Uelzen, den 24.02.2022                Landkreis Uelzen
                                                      Der Landrat
                                                      - Dr. Blume -