Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung über die Festlegung der elektronischen Kommunikation gem. § 3 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 10.11.2021 (Nds. GVBl. Nr. 43 vom 16.11.2021 S. 732) tritt am 1. Januar 2022 die geänderte Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Kraft. Diese regelt u.a. in § 3a NBauO die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde.

§ 86 Abs. 8 NBauO räumt den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit ein, den Beginn der elektronischen Kommunikation auf spätestens den 1. Januar 2024 festzulegen. Da der Landkreis Uelzen derzeit die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation
schafft, macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Es wird hiermit gem. § 86 Abs. 8 Satz 2 NBauO n.F. bekanntgegeben, dass der Landkreis Uelzen den Beginn der elektronischen Kommunikation nach § 3a NBauO n.F. auf den 1. Januar 2024 festlegt.

Die Feststellung hat zur Folge, dass gem. § 86 Abs. 8 Satz 3 NBauO n.F. bis zum o.g. Zeitpunkt die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen abweichend von  § 3 a NBauO n.F. auch als Dokument in Papierform übermitteln werden können; § 3 a Abs. 2 und Abs. 7 Satz 2 n.F. gelten entsprechend.

 

Gemäß § 86 Abs. 8 S. 2 NBauO n.F. wird hiermit der Beginn der elektronischen Kommunikation entsprechend der o.g. Gesetzesänderung öffentlich bekannt gemacht.

 

Uelzen, den 31.12.2021

Landkreis Uelzen

gez.

Der Landrat

Dr. Blume