Pressemitteilungen

Regionales Raumordnungsprogramm: Erneutes Beteiligungs- und Auslegungsverfahren beginnt (18.01.2019)

Das erforderliche nochmalige Beteiligungs- beziehungsweise Auslegungsverfahren für den abgeänderten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Uelzen beginnt am Freitag, 25. Januar 2019.

Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der öffentlichen Auslegung bis einschließlich Montag, 11. Februar 2019, die Möglichkeit, den RROP-Entwurf im Kreishaus Uelzen, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen im möblierten Wartebereich vor Zimmer 102 (Sitzungssaal im 1. Obergeschoss) und in Zimmer 144 während der allgemeinen Servicezeiten einzusehen – und zwar montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 15.30 Uhr. Abweichende Termine können vereinbart werden. Entsprechende schriftliche Stellungnahmen sind darüber hinaus noch bis einschließlich Montag, 18. Februar 2019, möglich. Diese können per Mail an die Adresse rrop@landkreis-uelzen.de erfolgen oder auf dem Postweg an folgende Adresse: Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen.

Die Unterlagen können ab Freitag, 25. Januar 2019, auch ergänzend auf der Homepage des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.landkreis-uelzen.de eingesehen werden. Unter den dort aufgeführten Menüpunkten „Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel“ / „Bauen“ / „Regionales Raumordnungsprogramm“ sind alle entsprechenden Unterlagen des ausliegenden Entwurfes eingestellt.
Da sich die Änderungen im Vergleich zum vorherigen RROP-Entwurf (der am 19.09.2018 bereits durch den Kreistag als Satzung beschlossen wurde) in einem überschaubaren Rahmen halten, ist nur noch in Bezug auf die geänderten Teile, die im Entwurf 2019 des RROP kenntlich gemacht sind, die Gelegenheit zur Stellungnahme möglich.

Darüber hinaus wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt, um das Verfahren zu beschleunigen.  

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens soll das RROP nach Beratung im „Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau“ neuerlich durch den Kreistag als Satzung beschlossen und dem ArL Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt werden.