Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Für den Bereich der Hansestadt Uelzen gilt folgende Einschränkung :
Der Bewohnerparkausweis kann nur von Bewohnern, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
AG Kommunenredaktion