BUS Uelzen - Formulare

Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

Hansestadt Uelzen - Abteilung Wohnungswesen

Postanschrift:
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
+49 581 800 - 6270
+49 581 800 - 76890

Leistungsbeschreibung

Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.

§ 28 Wohngeldgesetz (WoGG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
  • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
  • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
  • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

BMWSB - Informationen zum Wohngeld
BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein freier Zutritt zu den normalen Öffnungszeiten nicht möglich. Sofern Ihr Anliegen nicht schriftlich oder telefonisch bearbeitet werden kann, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

      Wohngeld:

      Montag, Mittwoch, Donnerstag
      jeweils 08.00 - 11.30 Uhr
      und nach Vereinbarung

      Wohnungswesen:

      Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Montag, Dienstag, Donnerstag
      jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
      und nach Vereinbarung
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