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Corona: Zutritt zum Kreishaus nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete (03.12.2021)

(Stand 03.12.2021, 10.15 Uhr) Die 3G-Regelung gilt ab Montag, 6. Dezember 2021, sowohl im Kreishaus Uelzen als auch in sämtlichen Neben- bzw. Außenstellen der Kreisverwaltung. Das bedeutet, dass der Zutritt grundsätzlich nur erfolgen darf, wenn der Status geimpft, genesen oder getestet nachgewiesen wurde. An den Eingangstüren sind entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Entsprechende Nachweiskontrollen erfolgen entweder durch einen Sicherheitsdienst oder durch abholende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Kontrollen umfassen den Impfausweis, den Genesenennachweis oder den negativen Testnachweis (in Papier oder digitaler Form) und den Abgleich des Namens mit einem Ausweisdokument.

Lediglich bei der Abgabe von Unterlagen oder Lieferungen an der Information im Foyer des Kreishauses ist keine 3G-Nachweiskontrolle vorgesehen.