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Stallpflicht für Geflügel bleibt zunächst bestehen (01.03.2022)

„Obwohl sich die Lage etwas entspannt hat, kann die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Uelzen derzeit leider noch nicht aufgehoben werden“, analysiert Dr. Jörg Pfeiffer, Kreisveterinär des Landkreises Uelzen, die aktuelle Gefahrenlage im Zusammenhang mit der Vogelgrippe. Auch die jüngst durchgeführte neue Risikobewertung des Landkreises Uelzen zeige, dass der Vogelzug im Landkreis Uelzen noch nicht abgeschlossen ist und es in den Nachbarlandkreisen immer noch Totfundmeldungen gibt, die positiv auf das Geflügelpestvirus getestet wurden. Außerdem sei auch im vergangenen Jahr noch bis Mitte März zu vermehrten Ausbrüchen gekommen.

„Daher stellt die Aufstallung aus epidemiologischer Sicht weiterhin die wirkungsvollste Maßnahme dar, die Einschleppung beziehungsweise Verschleppung des Geflügelpestvirus in die Geflügelbestände zu verhindern“, so Dr. Pfeiffer. Wir werden das Geschehen die nächsten zwei Wochen weiterhin intensiv beobachten. Sollte der Vogelzug bis dahin abgeschlossen sein und es keine weiteren positiven Fälle im Landkreis Uelzen und in den grenznahen Regionen zum Landkreis Uelzen geben, könne die Aufstallung aufgehoben werden.

Daher ruft Dr. Pfeiffer alle Geflügelhalter auf, sich weiterhin an die Vorgaben zu halten, damit die Aufstallpflicht im Landkreis Uelzen so früh wie möglich wieder entfallen kann.