Gleichstellungsbeauftragte
Maret Bening
Tel.: 0581-82 342
E-Mail: M.Bening@landkreis-uelzen.de
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 3 (2)
Die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft zu fördern, ist eine ständige Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Uelzen und Teil der Verwirklichung des Art. 3 (2) unseres Grundgesetzes.
Das Versprechen des Grundgesetzes kann nur verwirklicht werden, wenn
- … Bildung unabhängig von der Herkunft allen zugänglich ist
- … die Berufswahl frei von Vorurteilen und Klischees getroffen wird
- … Arbeit allen Menschen ein existenzsicherndes Einkommen garantiert
- … Haushalt, Erziehung und Pflege zu den Alltagsaufgaben aller gehören und diese sich ihrer Verantwortung auch bewusst sind
- … die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern gleichermaßen in die politischen Entscheidungen einfließen und Frauen Entscheidungen zu gleichen Teilen und verantwortlichen Positionen mitgestalten
- … körperliche wie seelische Gewalt nicht mehr zum Alltag unserer Gesellschaft gehören
Als Gleichstellungsbeauftragte bringe ich mich vor Ort ein, wenn
- … es um individuelle Fragen zu Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts geht und vertrauliche Beratung gewünscht wird
- … es innerhalb der Verwaltung um gleichstellungsrelevante Prüfung personalrechtlicher und organisatorischer Vorgänge geht
- … es bei politischen Fragestellungen um die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebensrealitäten der Frauen und Männer im Landkreis Uelzen geht
- … gleichstellungsrelevante Themen mehr Aufmerksamkeit in der Gesellschaft brauchen
Meine gesetzlichen Grundlagen sind das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz und das Niedersächsische Komunalverfassungsgesetz.