Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben, benötigen wir zur Neuausstellung Ihren Personalausweis, eine Verlusterklärung, den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. den Fahrzeugbrief (sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind, nicht bei Vorliegen einer Zulassungsbescheinigung Teil II), da dieser mit getauscht werden muss
Beim Verlust bzw. Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden, d. h. Ihr Fahrzeug wird umgekennzeichnet. Wurden Ihre Kennzeichen gestohlen, müssen Sie dieses bei der Polizei anzeigen. Die von dort vergebene Tagebuchnummer muss mit vorgelegt werden.
Wenn Sie Ihren Fahrzeugbrief bzw. Ihre Zulassungbescheinigung Teil II verloren haben, müssen Sie eine Versicherung an Eides statt bei uns oder einem Notar abgeben. Die Eidesstattliche Versicherung muss durch den Halter persönlich unter Vorlage des Personalausweises vor Ort erfolgen.