Sicherung des FFH-Teilgebietes "Obere Ilmenau"

Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2020 für die Einrichtung des Landschaftsschutzgebiets "Obere Ilmenau" ausgesprochen. Die Verordnung tritt am Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet wird. Die Veröffentlichung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Obere Ilmenau" erfolgt am 15.07.2020 im Amtsblatt des Landkreises Uelzen.

Die entsprechenden Unterlagen zur Verordnung stellen wir Ihnen hier zur Einsicht oder Download zur Verfügung.

- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Obere Ilmenau"

- Begründung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Obere Ilmenau"

- Übersichtskarte LSG "Obere Ilmenau" - Teil 1
- Übersichtskarte LSG "Obere Ilmenau" - Teil 2
- Übersichtskarte LSG "Obere Ilmenau" - Teil 3

- maßgebliche Karte LSG "Obere Ilmenau" - Teil 1
- maßgebliche Karte LSG "Obere Ilmenau" - Teil 2

 


Drei weitere Informationsveranstaltungen

Aufgrund eines offensichtlich weiterhin bestehenden Informations- bzw. Klärungsbedarfes hat sich der Landkreis Uelzen kurzfristig entschlossen, drei weitere entsprechende Veranstaltungen anzubieten.

Mittwoch, den 25.09.2019 um 18:00 Uhr
im Rathaussaal der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2,


Montag, den 30.09.2019 um 18:00 Uhr
im Saal des Kurhauses Bad Bevensen, Dahlenburger Str. 1 oder


Mittwoch, den 23.10.2019 um 18:00 Uhr
im Mühlenbachzentrum des Rathauses der Gemeinde Bienenbüttel, Marktplatz 1.


Während dieser drei Veranstaltungen wird die untere Naturschutzbehörde nochmals die Gründe für die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes erläutern sowie die im Verordnungsentwurf vorgesehenen wesentlichen Regelungen vorstellen. Im Anschluss stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde für die Klärung von Fragen und Anmerkungen aus dem Forum zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der zusätzlichen Informationstermine die Einwendungsfrist bis zum 31.10.2019 verlängert worden ist.
 


Das Gebiet „Ilmenautal“ ist Teil des FFH-Gebietes Nr. 071 „Ilmenau mit Nebenbächen“. Es reicht im Süden vom Zusammenfluss von Stederau (ab Niendorf II) und Gerdau (ab Holdenstedt), die sodann gemeinsam die Ilmenau bilden, bis zur Einmündung des Dieksbecks und zum Neuen Gehege an der nördlichen Grenze des Landkreises.

Das zukünftige Schutzgebiet setzt sich zusammen aus dem bestehenden Landschaftschutzgebiet (LSG) Ilmenautal (mit Grundverordnung von 1975), Teilen des LSG Unteres Gerdautal (mit Grundverordnung von 1973) sowie dem ca. 950 ha großen FFH-Teilgebiet Ilmenautal.
Die Sicherung erfolgt durch die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes. Das zukünftige Landschaftsschutzgebiet wird aus einem Kernbereich und einem übrigen Landschaftsschutzgebiet bestehen.

> Übersichtskarte

Der Kernbereich umfasst das FFH-Teilgebiet „Ilmenautal“, in dem alle Veränderungen und Störungen zu vermeiden sind, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutz-und Erhaltungsziele führen können. Das FFH-Teilgebiet umfasst sowohl bisher nicht geschützte Bereiche, als auch Teilbereiche der bisherigen Landschaftsschutzgebiete Ilmenautal und Unteres Gerdautal. Da die Regelungen der bestehenden LSG für den Kernbereich nicht ausreichen, sind zusätzliche Regelungen erforderlich, um eine rechtskonforme Sicherung des FFH-Teilgebietes „Ilmenau“ zu ermöglichen.

Um ein räumlich sinnvolles, zusammenhängendes Schutzgebiet zu schaffen, werden die anliegenden Bereiche der bestehenden Schutzgebiete, die nicht im Kernbereich liegen, in das neue LSG integriert. Diese stellen das „übrige Landschaftsschutzgebiet“ dar und behalten ihre bisherigen Schutzbestimmungen weiter, d.h. sie werden inhaltlich nicht verändert. Das zukünftige Schutzgebiet wird den Namen „Ilmenautal“ erhalten.
 


Zur Vorinformation auf die geplante Ausweisung dieses neuen Landschaftsschutzgebietes hat am 03.06.2019 im Kurhaus Bad Bevensen eine von der Unteren Naturschutzbehörde organisierten Informationsveranstaltung stattgefunden.
In der Informationsveranstaltung wurde in einem Vortrag neben der oben beschriebenen Erklärung zur Ausgestaltung des Schutzgebietes die Notwendigkeit der Schutzgebietsausweisung erläutert, der Aufbau der Verordnung dargestellt und anhand mehrerer Beispiele erklärt, wie Verbote, Erlaubnisvorbehalte und Freistellungen miteinander zusammenhängen. Der Vortrag ist in der unten verlinkten Präsentation zu finden.

Am Donnerstag, 5. September 2019 um 18:00 Uhr lädt die Untere Naturschutzbehörde alle betroffenen Waldbesitzer in das Kurhaus Bad Bevensen zu einer Informationsveranstaltung ein.
Dargestellt und erläutert werden sämtliche Regelungen zur Forstwirtschaft im Kerngebiet des überarbeiteten Landschaftsschutzgebietes "Ilmenautal". Darüber hinaus können Fragen an die dort anwesenden Fachleute gerichtet werden.
 


Der Verordnungsentwurf zur Ausweisung des zukünftigen LSG wird der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zugänglich gemacht und deren Einwendungen und Stellungnahmen ausgewertet, bevor sich die politischen Gremien des Kreistages damit befassen:

Die Öffentlichkeit wurde am Montag, den 24.06.2019 über eine Bekanntmachung durch die Gemeinden und die Allgemeine Zeitung über die Auslegung des Verordnungsentwurfs, der Karten, der Beründung sowie der Einwendungsfrist informiert. Die Auslegung findet vom 01.07.2019 bis 19.09.2019 in den Gemeinden und der Landkreisverwaltung statt. Bis zum 19.09.2019 wird die Möglichkeit bestehen, zu dem Verordnungsentwurf Einwendungen abzugeben.

Bitte stellen Sie in Ihrer Einwendung deutlich Ihre direkte Betroffenheit dar und erläutern Sie Ihre Bedenken, Anregungen oder Wünsche so präzise wie möglich. Sie können uns auch gerne alternative Formulierungen des Verordnungstextes vorschlagen, die für Sie besser passen würden.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange begann bereits am 19.06.2019.

Anbei finden Sie die Präsentation als Download. Zudem werden auf dieser Seite mit Beginn des Beteiligungsverfahrens der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Karten und die Begründung veröffentlicht.

> Präsentation - Sicherung des FFH-Gebietes "Ilmenau mit Nebenbächen"

> Entwurf der Verordnung über das LSG "Ilmenautal"

> Entwurf der Begründung zur Verordnung über das LSG "Ilmenautal"

> Entwurf der Anlage 1 (Übersichtskarte) zur Verordnung über das LSG "Ilmenautal" - Teil 1
> Entwurf der Anlage 1 (Übersichtskarte) zur Verordnung über das LSG "Ilmenautal" - Teil 2
> Entwurf der Anlage 1 (Übersichtskarte) zur Verordnung über das LSG "Ilmenautal" - Teil 3

> Entwurf der Anlage 2 (maßgebliche Karte) zur Verordnung über das LSG "Ilmenautal" - Teil 1
> Entwurf der Anlage 2 (maßgebliche Karte) zur Verordnung über das LSG "Ilmenautal" - Teil 2
 


In der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (Organisation / Verfahrensdurchführung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de 

Frau E. Niemann (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-814 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.niemann@landkreis-uelzen.de

Herr E. Lüders (verwaltungsrechtliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-236 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: e.lueders@landkreis-uelzen.de

Herr A. Krüger (Gesamtleitung)
Telefon: 0581/82-401 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: a.krueger@landkreis-uelzen.de