Flächenentlassung aus dem NSG "Arendorfer Moor"

Bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uelzen wurde ein Antrag auf Entlassung einer Teilfläche aus dem bestehenden Naturschutzgebiet „Arendorfer Moor“ gestellt. Anlass für dieses Teilentlassungsverfahren ist die beabsichtigte Errichtung eines Altenteilerhauses. Die betroffene Fläche liegt in der nördlichen Randzone des Naturschutzgebietes „Arendorfer Moor“ und soll im Hinblick auf die beabsichtigte bauliche Nutzung nun aus diesem entlassen werden.                                                                                 

Gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 6 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist der Entwurf der Verordnung bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, mindestens einen Monat lang öffentlich auszulegen. Die Gemeinde, in deren Gebiet das Flurstück liegt, wird die Auslegung und die Auslegungszeit bekanntgeben.

Die Auslegung soll vom 30.08.2021 bis zum 30.09.2021 in der Gemeinde Wriedel, der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und beim Landkreis Uelzen erfolgen.

Anregungen und Bedenken können von jedermann während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Uelzen, Umweltamt, Nothmannstraße 34, 29525 Uelzen oder bei den betroffenen Gemeinden vorgebracht werden.

Öffentliche Auslegungsunterlagen:
> Entwurf der Änderungsverordnung über das NSG "Arendorfer Moor"
> Entwurf der Begründung der Änderungsverordnung über das NSG "Arendorfer Moor"
> Entwurf der Übersichtskarte zur Änderungsverordnung über das NSG "Arendorfer Moor"

Übersicht der Änderungen:
> Übersichtskarte mit Änderungen zum Entlassungsverfahren
 


In der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Frau G. Kupke (Organisation / Verfahrensdurchführung)
Telefon: 0581/82-316 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: g.kupke@landkreis-uelzen.de

Herr R. Bachmann (Fachliche Bearbeitung)
Telefon: 0581/82-302 - Fax: 0581/82-489
E-Mail: r.bachmann@landkreis-uelzen.de