Gem. § 19 Abs. 2 der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A besteht bei Vergaben nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für Lieferung- und Dienstleistungen mit einem Auftragswert über 25.000,-- € (netto) eine Informationspflicht.
Im Anhang finden Sie eine Übersicht der Bekanntgabe von Auftragsvergaben.
Falls sich unter diesem Text keine Anhänge befinden, liegen zurzeit keine Bekanntgaben vor.