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Bekanntmachungen

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)
29.10.2025 - Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich Folgendes an: 1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort, spätestens ab dem 03.11.2025 ausschließlich a. in geschlossenen Ställen oder b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung), zu halten. 2. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an. 3. Mögliche Ausnahmegenehmigungen sind mit Begründung schriftlich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu beantragen. 4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt so lange, bis ich sie wieder aufhebe.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids zu dem Antrag auf Änderungsgenehmigung der Windpark Uelzen 1 GmbH & Co. KG zum Repowering gem. § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die wesentlichen Änderungen von Anlagen im Rahmen des Repowerings durch den Wechsel des Anlagentyps der mit Genehmigungsbescheid vom 30.09.2024 unter dem Az. I20220032 erteilten Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 12 WEA´s des Typ´s Siemens Gamesa SG 6.6-155 mit einer Nabenhöhe von 100 m und einem Rotordurchmesser von 155 m (WEA 01, 02, 03, 09, 10, 11), Nabenhöhe 165 m (WEA 08) und Siemens Gamesa SG 6.6-170 mit einer Nabenhöhe von 163 m und einem Rotordurchmesser von 170 m (WEA 04), Nabenhöhe165 m (WEA 05 und 07), Nabenhöhe161,8 m (WEA 06) und einer Nabenhöhe von 163,3 m (WEA 12) durch 12 WEAs, davon 2 WEA´s des Typ´s Vestas V162-6.2 MW mit einer Nabenhöhe von 119 m und einem Rotordurchmesser von 162 m sowie 10 WEA´s (WEA 03-12) des Typ´s Vestas V162-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 148,8 m (WEA 06) sowie 149 m (WEA 03-05, 07-12). Die WEA-Standorte bleiben, bis auf eine geringfügige Verschiebung des Standorts der WEA 09 um wenige Meter nach Osten, unverändert.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV);
Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids zu dem Antrag auf Änderungsgenehmigung der SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG zum Repowering durch die Auswechslung des Anlagentyps gem. § 16b Abs. 7 S. 3 BImSchG der bereits mit Genehmigungsbescheid vom 28.03.2024 genehmigten Errichtung und Betrieb von 12 Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 - durch den Anlagentyp ENERCON E160 EP5 E3 als Windpark Altenmedingen – Römstedt mit unveränderten Standortkoordinaten.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Durch die JWE Bürgerwindpark Könau-Ostedt-Suhlendorf GmbH & Co. KG wurde mit Antrag vom 18.12.2024 bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Uelzen die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 in Verbindung mit § 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. I S. 202) und der Ordnungsnummer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799), für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sieben Windenergieanlagen (WEA) beantragt. Die WEA sollen nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens errichtet und voraussichtlich 2027 in Betrieb genommen werden.
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Wahlkreis 44 Celle - Uelzen
Der Kreiswahlleiter macht bekannt, dass der Kreiswahlausschuss im Wahlkreis Celle - Uelzen in öffentlicher Sitzung am 27.02.2025 folgendes endgültiges Wahlergebnis festgestellt hat:
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Aufgrund des § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der EnBW Windkraftprojekte GmbH, vertreten durch die EnBW Energie BW AG, Fischertwiete 1, 20095 Hamburg, auf Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 14.02.2025, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, ein immissions- schutzrechtlicher Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG hinsichtlich der Schall- und Schattenlim- missionen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, sowie Nicht-Entgegenstehender öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter Ausklammerung aller übrigen Belange des § 35 Abs. 1 u. Abs. 3 S.1 BauGB für 5 raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) als Windpark Stadorf erteilt.
21. Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 44 „Celle – Uelzen“ - Zusammenkunft der Briefwahlvorstände
Bundestagswahl am 23.02.2025 Gemäß § 7 Nr. 5 der Bundeswahlordnung in der zurzeit geltenden Fassung, gebe ich hiermit bekannt, dass die Briefwahlvorstände Nr. 1 – 19 des Landkreises Uelzen im Wahlkreises 44 Celle-Uelzen - am Sonntag, dem 23.02.2025 ab 15:30 Uhr im Kreishaus, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen zusammentreten. Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich. Uelzen, den 08.02.2025 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 44 Celle-Uelzen Dr. Blume
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde Energiekontor AG, Maey Sommerville-Straße 5, 28359 Bremen auf den Antrag vom 20.07.2022, eingegangen am 02.08.2022, sowie der letztmalig geänderten Antragsunterlagen vom 09.07.2024, eingegangen ebendann nach Maßgabe der einge-reichten Unterlagen, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V162-6.2 mit einer Nennleistung von 6.200 kW, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 122,0 m als Windpark Nienwohlde erteilt.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde Windpark Uelzen 1 GmbH & Co. KG, Wall 55, 24103 Kiel auf den Antrag vom 23.06.2022, eingegangen am 27.06.2022, sowie der geänderten Antragsunterlagen vom 09.07.2024, eingegangen ebendann nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 12 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-155 mit einer Nennleistung von 6.600 kW, einem Rotordurchmesser von 155 m und einer Nabenhöhe von 100,0 m (WEA 01, 02, 03, 09, 10, 11), Nabenhöhe 165,0 m (WEA 08) und Siemens Gamesa SG 6.6-170 mit einer Nennleistung von 6.600 kW, einem Rotordurchmesser von 170 m und einer Nabenhöhe von 163,0 m (WEA 04), Nabenhöhe165,0 m (WEA 05 und 07), Nabenhöhe161,8 m (WEA 06) und einer Nabenhöhe von 163,3 m (WEA 12) als Windpark Uelzen 1 erteilt.
Bekanntmachung - Abschussregelung
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.
21. Bundestagswahl am 23. Februar 2025; Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen vom 27.12.2024
Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten in Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln
Hiermit wird gem. § 49 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) die Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten in Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2024 widerrufen.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der Bürgerwindpark Nienwohlde GmbH & Co. KG, Lammers Hoff 3, 29559 Wrestedt auf ihren Antrag mit Genehmi-gungsbescheid vom 02.10.2024, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-6.2 mit einer Nabenhöhe 122,0 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennvon Nennleistung von 6.200 kW, als Bürgerwindpark Nienwohlde erteilt.
Tiergesundheit: Schutzimpfung gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit
Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von empfänglichen Tierarten gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 gem. § 38 Abs. 11 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 21 i. V. m. Nr. 10 Buchst. b Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der SAB Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 28.03.2024, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 12 Windenergieanlagen des Typs GE5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 161 m bei einem Rotordurchmesser von jeweils 158 m und einer Nennleistung von jeweils 5.500 kW als Windpark Altenmedingen - Römstedt erteilt.
Bekanntmachung - Abschussregelung
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Aufhebung der Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken
Der Landkreis Uelzen erlässt gemäß § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfg) und § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) als zuständige Behörde folgende Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken...
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken
Der Landkreis Uelzen erlässt gemäß § 8 Abs. 2 Badegewässerverordnung (BadegewVO) vom 10. April 2008 (Nds. GVBl. 2008, S. 105) in Verbindung § 34 des Niedersächsischen Wasser-gesetzes vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S.64), zuletzt geändert am 28.06.2022 (Nds. GVBl. S.388) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfg) und § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) als zuständige Behörde folgende Allgemeinverfügung zur Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der EE Süstedt ApS & Co. KG, Dieselstr. 4, 25813 Husum, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 23.03.2023, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen des Typs Nordex N-131 (Nabenhöhe 99m, Rotordurchmesser 131 m, Nennleistung 3.600 kW) als Windpark Mehlenkamp bei Rückbau der beiden vorhandenen WEA vom Typ Vestas V80 (Repowering des Windparks Klein Süstedt) erteilt.
1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen (RROP) 2019 zur Neufassung des sachlichen Teilabschnitts Windenergienutzung und Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm - Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Der Landkreis Uelzen unterrichtet hiermit die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über seine allgemeinen Planungsabsichten für die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2019 Landkreis Uelzen.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids
Aufgrund des § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, auf Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 22.02.2023, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid hinsichtlich der Schall- und Schattenlimmissionen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sowie nicht entgegenstehender öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter Ausklammerung aller übrigen Belange des § 35 Abs. 1 u. Abs. 3 S.1 BauGB für drei raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) als Windpark Hohenzethen erteilt.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der Windpark Nateln GmbH & Co.KG, Sell-Speicher Wall 55, 24103 Kiel, auf Antrag vom 23.12.2021 mit Genehmigungsbescheid vom 21.12.2022, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Wesentlichen Änderung der i.S. der 4. BImSchV gemeinsam betriebenen Anlage Windpark Nateln (Windfarm) durch Errichtung und Betrieb einer neuen Windkraftanlage des Typs Vensys 170-5,6 MW (Nabenhöhe 165,00 - 1,42 m, Rotordurchmesser 170,0 m, Nennleistung 5.600 kW) [WKA 03.1] einschließlich zugehöriger Wege- und Kranaufstellflächen bei geplantem Rückbau der bisherigen WKA 3 erteilt. Anlagenstandort ist das Flurstück 52/2 der Flur 1 der Gemarkung Nateln.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurden der UGE Am Kesterberg GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Dorfstraße 20a, 18276 Lohmen, auf Ihre Anträge mit Genehmigungsbescheiden vom 08.12.2022, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigungen zur Wesentlichen Änderung der mit Genehmigungsbescheiden vom 31.07.2020 unter den Az. I20190019 und I20190034 genehmigten vier Windenergieanlagen WEA UKA 01, 02, 03 und 04 durch 1. Änderung des Turmtyps der WEA vom genehmigten Schalenstahlrohrturm (LDST) auf einen Beton-Hybridturm (Concrete Hybrid Tower=CHT) mit einer Nabenhöhe von 169 m ohne Fundamenterhöhung 2. Erhöhung der Nennleistung der 4 WEA von 5.600 kW auf 6.000 kW 3. Änderung der Rotorblatttiefe 4. Änderung der Lage der Ausgleichsflächen M1 und M2 5. Änderung der Lage der dauerhaften Zuwegung der WEA UKA 02 bei gleichbleibenden Koordinaten, Nabenhöhe, Gesamthöhe sowie Rotordurchmesser der WEA erteilt.
Bekanntmachung - Abschussregelung
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesge-setzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflich-tet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.
Landtagswahl am 09.10.2022 Endgültiges Wahlergebnis
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 46 Uelzen hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2022 die endgültigen Ergebnisse der Landtagswahl im Wahlkreis 46 Uelzen wie folgt festgestellt:
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der get:power WP Halligdorf GmbH & Co. KG, Wall 55, 24103 Kiel, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 28.07.2022, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen des Typs SiemensGamesa SG 6.0-155 (Nabenhöhe 102,5 m [100 m ü. Gr.], Rotordurchmesser 155 m, Nennleistung 6.600 kW) als Windpark Halligdorf bei Rückbau der beiden vorhandenen WEA vom Typ GE 1.5sl (Repowering) erteilt.
Landtagswahl 09.10.2022 Zusammenkunft der Briefwahlvorstände
Gemäß § 66 Abs. 2 Nr. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung in der z.Zt. geltenden Fassung gebe ich hiermit bekannt, dass die Briefwahlvorstände Nr. 1 – 20 des Wahlkreises 46 - Uelzen - am Sonntag, dem 09.10.2022 ab 15:30 Uhr im Kreishaus, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen zusammentreten. Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich. Uelzen, den 12.09.2022 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 46 – Uelzen – Dr. Blume
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Aufhebung der Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken
Der Landkreis Uelzen erlässt gemäß § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfg) und § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) als zuständige Behörde folgende Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken
Der Landkreis Uelzen erlässt gemäß § 8 Abs. 2 Badegewässerverordnung (BadegewVO) vom 10. April 2008 (Nds. GVBl. 2008, S. 105) in Verbindung § 34 des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S.64), zuletzt geändert am 28.06.2022 (Nds. GVBl. S.388) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfg) und § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) als zuständige Behörde folgende Allgemeinverfügung zur Untersagung der Nutzung des Hardausee zu Badezwecken.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der wpd Windpark Klein Süstedt GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 28.07.2022, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Typs GE5.5-158 mit einer Nabenhöhe von jeweils 161 m bei einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Nennleistung von jeweils 5.500 kW als Windpark Klein Süstedt erteilt.
Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Radweges an der L 265 von Nateln nach Batensen; Auslegung der Planunterlagen
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, hat für den Neubau eines Radweges an der L 265 von Nateln nach Batensen die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Amtliche Bekanntmachung über die Änderung der Besetzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 46 - Uelzen
Ich gebe gem. § 3 Abs. 6 der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO) folgende Änderung zur Besetzung des Kreiswahlausschusses bekannt: Ausscheidender stellv. Vorsitzender: Erster Kreisrat Claudius Teske (stellv. Kreiswahlleiter) Neu berufene stellv. Vorsitzende: Dezernentin Dr. Julia Baumgarten (stellv. Kreiswahlleiterin) Ausscheidender stellv. Beisitzer: Herr Christian Dörhöfer, Uelzen Neu berufener stellv. Beisitzer: Herr Karsten Meyer, Suderburg Uelzen, den 08.08.2022 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 46 – Uelzen – Dr. Blume
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Umsetzung der Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen nach § 20 IfSG (sog. Masernschutzgesetz) an das Gesundheitsamt vom 28.07.2022
Der Landkreis Uelzen erlässt für das Gebiet des Landkreises Uelzen folgende Allgemeinverfügung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 IfSG i. V. m. § 3 Absatz 1 Nummer 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) zur Umsetzung des § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten in Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln
Auf Grundlage von § 7 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Nr. 9 des Gesetzes über das Aufspü-ren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wird angeordnet:
Landtagswahl am 09.10.2022
I. Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses des Wahlkreises 46 – Uelzen - Für den Landkreis Uelzen (Wahlkreis 46 - Uelzen) gebe ich gemäß § 3 Abs. 6 der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO) die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses bekannt: Vorsitzender: Landrat Dr. Heiko Blume (Kreiswahlleiter) Stellv. Vorsitzender: Erster Kreisrat Claudius Teske (stellv. Kreiswahlleiter) Anschrift: Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen (Kreishaus)
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der wpd Windpark Nr. 491 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 15.03.2022, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Typs GE5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 150 m (WEA 1, 2), 159,69 m (WEA 3) und 161 m (WEA 4) bei einem Rotordurchmesser von jeweils 158 m und einer Nennleistung von jeweils 5.500 kW als Windpark Flinten erteilt.
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Umsetzung der Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen nach § 20a IfSG an das Gesundheitsamt vom 15.03.2022
Der Landkreis Uelzen erlässt für das Gebiet des Landkreises Uelzen folgende Allgemeinverfügung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 IfSG i. V. m. § 3 Absatz 1 Nummer 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) zur Umsetzung des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen zur Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten in Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln
Auf Grundlage von § 7 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Nr. 9 des Gesetzes über das Aufspü-ren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wird angeordnet:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza im Landkreis Uelzen
10.03.2022 - Die aufgrund Artikel 70 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 55 Abs. 1 d) der Verordnung (EU) 2016/429 sowie § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung ergangene Anordnung zur Aufstallung von gehaltenem Geflügel im Landkreis Uelzen vom 14.01.2022 wird hiermit aufgehoben.
Bekanntmachung - Abschussregelung
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen. Die für den 17. und 18. März 2022 im Kurhaus Bad Bevensen geplante Kreishegeschau findet nicht statt. Ich ordne daher an, Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes bei den einzelnen Hegeringversammlungen vorzulegen.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der UGE Am Kesterberg GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Dorfstraße 20a, 18276 Lohmen, auf Antrag (gestellt von der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG am 07.05.2021) mit Genehmigungsbescheid vom 11.11.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Wesentlichen Änderung der mit Genehmigungsbescheid vom 31.07.2020 unter dem Az. I20190019 genehmigten Windenergieanlage WEA UKA 01 durch Änderung des Anlagentyps von Vestas V162-5.6 MW auf V162-6.0 MW zur Erhöhung der Nennleistung der WEA auf 6.000 kW bei gleichbleibenden Koordinaten, Nabenhöhe, Gesamthöhe sowie Rotordurchmesser der WEA erteilt.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der UGE Am Kesterberg GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Dorfstraße 20a, 18276 Lohmen, auf Antrag (gestellt von der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG am 07.05.2021) mit Genehmigungsbescheid vom 11.11.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Wesentlichen Änderung der mit Genehmigungsbescheid vom 31.07.2020 unter dem Az. I20190034 genehmigten drei Windenergieanlagen WEA UKA 02, 03 und 04 durch Änderung des Anlagentyps von Vestas V162-5.6 MW auf V162-6.0 MW zur Erhöhung der Nennleistung der WEA auf 6.000 kW bei gleichbleibenden Koordinaten, Nabenhöhe, Gesamthöhe sowie Rotordurchmesser der WEA erteilt.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Ergänzungsbescheides zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid
Die UGE Am Kesterberg GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Dorfstraße 20a, 18276 Lohmen ist Betreiberin der mit immissionsschutzrechtlichen Bescheid vom 31.07.2020 (Az. I20190034) und Änderungsbescheid vom 11.11.2021 (Az. I20210012) genehmigten drei Windenergieanlagen WEA UKA 02, 03 und 04 des Typs Vestas V162-6.0 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 162 m. Die Bescheide wurden aufgrund des § 4 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 16 BImSchG und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der wpd Windpark Nr. 280 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 21.12.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Typs GE5.3-158 mit einer Nabenhöhe von 161 m, 158 m Rotordurchmesser, 240 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von jeweils 5.300 kW als Windpark Müssingen erteilt.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest
14.01.2022 - Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich Folgendes an: 1. Sämtliches im Landkreis Uelzen gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist bis auf Weiteres - in geschlossenen Ställen oder - unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung), zu halten. 2. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an. 3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt so lange, bis ich sie wieder aufhebe.
Öffentliche Bekanntmachung über die Festlegung der elektronischen Kommunikation gem. § 3 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung
Aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 10.11.2021 (Nds. GVBl. Nr. 43 vom 16.11.2021 S. 732) tritt am 1. Januar 2022 die geänderte Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Kraft. Diese regelt u.a. in § 3a NBauO die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Impfverbotes gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVDV) bei Rindern
Auf der Grundlage der Artikel 20 und 18 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer vi i. V. m. Anhang IV Teil VI Kapitel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 werden nachstehende Maßnahmen für Rinder haltende Betriebe im Landkreis Uelzen bekannt gegeben und verfügt.
Bekanntmachung - Abschussregelung
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesge-setzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflich-tet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.
FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet Nr. 071 "Ilmenau mit Nebenbächen"; Bekanntmachung der Endfassung
Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Umweltinformationsgesetzes (NUIG) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) ist die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über die Umwelt zu informieren.
Bundestagswahl am 26. September 2021; Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses / Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen vom 04.10.2021
Der Kreiswahlausschuss hat im Wahlkreis Celle-Uelzen in öffentlicher Sitzung am 01.10.2021 folgendes endgültiges Wahlergebnis festgestellt:
Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Kreiswahl am 12. September 2021 im Landkreis Uelzen
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2021 das endgültige Ergebnis der Kreiswahl im Landkreis Uelzen festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Aushang im Kreishaus, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen. Daneben wird die Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter „Wahlen“ und „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Uelzen, den 17.09.2021 Der Kreiswahlleiter – Dr. Blume
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) – Windenergieanlagen bei Bankewitz und Polau
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der wpd Windpark Nr. 383 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 29.07.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 8 Windenergieanlagen des Typs GE5.3-158 mit einer Nabenhöhe von 161 m, 158 m Rotordurchmesser, 240 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von jeweils 5.300 kW als Windpark Bankewitz erteilt.
Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreiswahlen am 12. September 2021 im Landkreis Uelzen
Aufgrund des § 28 Abs. 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S.35) i. V. m. § 38 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S.280, 431) in der jeweils zzt. gültigen Fassung gebe ich die durch den Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 29.07.2021 zugelassenen Wahlvorschläge bekannt.
Bundestagswahl am 26.9.2021 Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschusses des Wahlkreises 44 Celle-Uelzen
I. Eröffnung der Sitzung, Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses und der Schriftführerin II. Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl 1. Vorlage der eingegangenen Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 44 Celle-Uelzen und Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung 2. Gelegenheit zur Anhörung der Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge 3. Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge 4. Verkündung der Entscheidung des Kreiswahlausschusses durch den Kreiswahlleiter
Bundestagswahl am 26. September 2021; Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Änderung der Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen vom 10.06.2021 Das 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz regelt im Wesentlichen eine Absenkung der nach dem Bundeswahlgesetz erforderlichen Zahl der Unterstützungsunterschriften auf ein Viertel des vorgesehenen Wertes mit Wirkung für die Bundestagswahl 2021.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) – Windenergieanlagen in der Gemarkung Wulfstorf
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873), und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), wurde der Bürgerwindpark Wulfstorf GmbH & Co. KG, Wulfstorfer Straße 6, 29553 Bienenbüttel, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 29.03.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158 mit 161 m Nabenhöhe, 158 m Rotordurchmesser, 240 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von jeweils 5.500 kW als Bürgerwindpark Wulfstorf erteilt (WEA 01-02).
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) – Windenergieanlagen in den Gemarkungen Ostedt und Suhlendorf
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom 09. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873), und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), wurde der JWE Bürgerwindpark Könau-Ostedt-Suhlendorf GmbH & Co. KG, Kroetzer Allee 5, 29559 Wrestedt, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 30.03.2021, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 150 m [WEA 1, 3, 4, 7] bzw. 161 m [WEA 2, 5, 6] und einem Rotordurchmesser von je 158 m, d.h. einer Gesamthöhe von 229 m bzw. 240 m und einer Nennleistung von jeweils 5.500 kW als Windpark Könau erteilt (WEA 01-07).
Kommunalwahlen am 12.09.2021 - Wahlbekanntmachung
I. Kreiswahl, II. Kreiswahlausschuss, III. Wahlbekanntmachung gem. § 16 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, V. Wahlanzeige
15.04.2021 - Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 26.01.2021
Hiermit wird die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 26.01.2021 (Aufstallungsgebot in den Gemeinden Rosche, Suhlendorf und Soltendieck) aufgehoben. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bundestagswahl am 26. September 2021; Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen
Hiermit fordere ich gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen auf. Die Kreiswahlvorschläge sind spätestens am Montag dem 19. Juli 2021 bis 18:00 Uhr, bei mir, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 44 Celle-Uelzen, Postfach 3211, 29232 Celle (Besuchsadresse: Trift 28, Celle) einzureichen.
Öffentliche Bekanntmachung der Kündigung der Mitgliedschaft des Landkreises Uelzen im Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg
Gemäß § 17 Abs.3 Satz 2 NKomZG wird hiermit die Kündigung der Mitgliedschaft des Landkreises Uelzen im Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg zum 31.12.2021 bekanntgemacht.
Lebensmittel - EU wünscht Feedback zu Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
08.02.2021 - Die EU-Kommission hat im letzten Jahr eine Studie zur Evaluierung der Vermarktungsnormen veröffentlicht. In dieser Studie wurde die Nützlichkeit der bestehenden Vermarktungsnormen herausgearbeitet, aber auch die Notwendigkeit zur Überarbeitung. Um dies aufzugreifen, hat die EU-Kommission nun eine digitale Umfrage zu den Vermarktungsnormen eröffnet. Interessenvertreter und die breite Öffentlichkeit werden aufgefordert, Feedback zu möglichen politischen Optionen für eine Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Produkte und zu deren wahrscheinlichen Auswirkungen zu geben
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
26.01.2021 - Aufgrund des § 13 der Geflügelpest-Verordnung werden hiermit nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt: Sämtliches in den Gemeinden Rosche, Suhlendorf und Soltendieck gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort bis auf weiteres ausschließlich 1. in geschlossenen Ställen oder 2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Hinweis: Tauben sind von der Verfügung nicht betroffen.
Bekanntmachung - Abschussregelung
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen der zuständigen Hochwildhegegemeinschaft Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) – Windenergieanlagen in den Gemarkungen Dalldorf und Grabau
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), wurde der Bürgerwindpark Dalldorf-Grabau GmbH & Co. KG, Dorfstraße 11, 29562 Suhlendorf, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 09.11.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158 mit 161 m Nabenhöhe, 158 m Rotordurchmesser, 240 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von jeweils 5.500 kW als Bürgerwindpark Dalldorf-Grabau erteilt (WEA 01-07).
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) - WEA Gemarkungen Bostelwiebeck und Vorwerk
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 31.07.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW, jeweils mit eine Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, 162 m Rotordurchmesser, 250 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 5.600 kW als WEA UKA 02 – UKA 04 erteilt.
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) - WEA Gemarkung Eddelstorf
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 31.07.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-5.6 MW mit eine Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, 162 m Rotordurchmesser, 250 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 5.600 kW als WEA UKA 01 erteilt.
Allgemeinverfügung des Landkreises Uelzen: Zulassung einer Ausnahme zum Betrieb von Müllfahrzeugen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Gemäß § 7 Abs. 2 S. 4 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV ) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisiionsschutzgesetzes (9. BImSchV) - WEA Gemarkung Bostelwiebeck
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), wurde der Bürgerwindpark Altenmedingen Betreibergesellschaft mbH & Co. KG, Bostelwiebeck 17, 29575 Altenmedingen, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 09.06.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs GE 5.3-158 mit 161 m Nabenhöhe, 158 m Rotordurchmesser, 240 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 5.300 kW als vierter Bauabschnitt des Bürgerwindparks Altenmedingen erteilt. (WEA 6)
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) - WEA Gemarkung Aljarn
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), wurde der Bürgerwindpark Altenmedingen Betreibergesellschaft mbH & Co. KG, Bostelwiebeck 17, 29575 Altenmedingen, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 09.06.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs GE 3.6-137 mit 164,5 m Nabenhöhe, 137 m Rotordurchmesser, 233 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 3.600 kW als dritter Bauabschnitt des Bürgerwindparks Altenmedingen erteilt. (WEA 1)
Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) - WEA Gemarkung Eddelstorf
Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), wurde der Bürgerwindpark Altenmedingen Betreibergesellschaft mbH & Co. KG, Bostelwiebeck 17, 29575 Altenmedingen, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 09.06.2020, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs GE 3.6-137 mit 164,5 m Nabenhöhe, 137 m Rotordurchmesser, 233 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von jeweils 3.600 kW als erster Bauabschnitt des Bürgerwindparks Altenmedingen erteilt. (WEA 2, 3, 4 und 5)
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Absatz 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Absatz 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) für zwei parallel geführte Vorhaben (Bostelwiebeck I und Bostelwiebeck II) der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung und einem Rotordurchmesser von 162 m, d.h. einer Gesamthöhe von 250 m.
Räumliche Verlegung eines Erörterungstermins - Bekanntmachung des Landkreises Uelzen zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vom 24.04.2020
Im Amtsblatt Nr. 8 des Landkreises Uelzen vom 15.04.2020 wurde für die 3 unter den o. g. Az. geführten Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 6 Windenergieanlagen durch die Bürgerwindpark Altenmedingen Betreibergesellschaft mbH & Co. KG, Bostelwiebeck 17, 29575 Altenmedingen, eine Verlegung des anberaumten gemeinsamen Erörterungstermins gemäß § 17 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.
Allgemeinverfügung über die Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Wohnsitznahme im Inland
16.04.2020 - Allgemeinverfügung über die Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Wohnsitznahme im Inland nach § 29 Abs. 1 Satz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) anlässlich der Corona-Epidemie
Genehmigung und Inkrafttreten der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen 2019
Der Kreistag des Landkreises Uelzen hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen 2019 (RROP) als Satzung beschlossen.
Allgemeinverfügung über die Aufhebung des Nachtjagdverbotes
An alle Inhaber der zu den Hegeringen 2 bis 14 gehörenden Jagdbezirke und der zu den Hochwildgemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde - soweit sie im Landkreis Uelzen liegen - gehörenden Jagdbezirke.
Naturschutzrechtliche Allgemeinverfügung zur Aussetzung der zeitlichen Beschränkung des Holzeinschlags und der Holzaufarbeitung in Natura 2000 Gebieten
Nach §§ 35 S. 2, 36 und 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i.V.m. § 3 Abs 2. Bundesnaturschutzgesetz und § 2 Abs. 1 Satz 3 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz wird für die genannten Natura 2000-Gebiete im Landkreis Uelzen (siehe Aufzählung) folgendes bestimmt: 1. Die zeitliche Einschränkung des Holzeinschlages und der Holzaufbereitung sowie der Abfuhr in der Zeit vom 01.03. – 31.08. j.J. in Natura 2000-Gebieten wird für die Bekämpfung der Borkenkäfer (Buchdrucker, Kupferstecher und Lärchenborkenkäfer) für das Jahr 2019 aufgehoben. Eine vorherige Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit
Gemäß § 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung gemeinschaftlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungs-verordnung) wird für das gesamte Gebiet des Landkreises Uelzen Folgendes bestimmt:
Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Der Landkreis Uelzen hat nach § § 8,10 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhand-werk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), zuletzt geändert durch Artikel 284 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) mit Verfügung vom 20.04.2017 folgende Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Wirkung zum 01.05.2017 durchgeführt:
Widerruf der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Bienenseuche)
Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) widerrufe ich mit Wirkung zum 07.04.2017 die am 28.09.2016 erlassene Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut.
Allgemeinverfügung über die Aufhebung des Nachtjagdverbotes
26.04.2016 - An alle Inhaber der zu den Hegeringen 2 bis 14 gehörenden Jagdbezirke und der zu den Hochwild-gemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde - soweit sie im Landkreis Uelzen liegen - gehörenden Jagdbezirke.