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A 39: Landkreis gibt ausführliche Stellungnahme ab (Landkreis Uelzen) (27.04.2015)

 

Ergänzend zu der bereits erteilten grundsätzlichen Zustimmung zur Vorzugsvariante der A 39 (Pressemitteilung vom 27.04.2006) und der vom Kreisausschuss am 13. Juni beschlossenen Position zur Querspange (Verlängerung der geplanten Bundesstraße 190n bis zu Bundesstraße 4 bei Breitenhees) hat der Landkreis als Träger öffentlicher Belange jetzt fristgerecht eine ausführliche Stellungnahme zum Verfahren abgegeben.

Vorzugsvariante hat die wenigsten Konfliktpunkte

Zusammenfassend heißt es darin, dass der Verlauf der im März von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgestellten Autobahntrasse konfliktärmer sei als bei anderen Streckenvarianten und insgesamt die positivsten Auswirkungen für die Kreisentwicklung erwarten lasse. Neben einer Fülle von Hinweisen zu den vorgenommenen Bewertungen der unterschiedlichen Trassenabschnitte wird in der Stellungnahme eine Modifikation der Vorzugsvariante im Raum Wulfstorf und an den Bodenteicher Seewiesen angeregt.

 Bezüglich des ersten Punktes gibt der Landkreis zu bedenken, ob nicht die A 39 auf einer Länge von knapp 8,5 km entlang des Elbeseitenkanals (ESK) verlaufen sollte. Nur durch eine Führung entlang des Kanals könne eine neue Barriere und damit eine trennende Wirkung zwischen den Ortschaften Wulfstorf, Vastorf und Gifkendorf vermieden werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass die geplanten Bauwerke (Querungen Bahnstrecke, K 52 und Vierenbach) nicht in der freien Landschaft stünden, sondern in Forstflächen eingebunden seien.

Bedeutung der Seewiesen als Erholungsgebiet stärker berücksichtigen

Im Bereich der Bodenteicher Seewiesen wird befürchtet, dass die geplante Autobahntrasse und ihre möglichen Untervarianten diesen einheitlichen Lebens- und Erholungsraum zerschneiden könnten und dadurch ein Funktionsverlust der Seewiesen als „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ drohe. Insgesamt sieht der Landkreis den Kernansatz des Raumordnungsrechts – ein Abgleich der A 39-Planung nicht mit der existierenden, sondern mit der angestrebten leitbildorientierten Raumstruktur – nicht genügend berücksichtigt. Die ökologische Wertigkeit dieses sensiblen Bereiches und seine Bedeutung als Erholungsgebiet sollten innerhalb des Raumordnungsverfahrens stärker gewürdigt werden. Der Landkreis schlägt daher vor, hier eine weiter östlich liegende Trasse zu prüfen.

Ortsumgehung Groß Liedern in den Blick nehmen

Aus raumplanerischen Gründen wird zusätzlich eine Anbindung Bienenbüttels an die Autobahn angeregt. Die Anschlussstelle sollte an der K 1 zwischen Edendorf und Altenmedingen errichtet werden. Im Gegenzug könnte die Anschlussstelle an der L 232 (bei Altenmedingen) entfallen. Die Anbindung dieses Ortes wäre weiter über die K 1 gegeben. Auch die Ortsumgehung Groß Liedern möchte der Landkreis in den Blick genommen wissen. Durch die geplante Anschlussstelle an der B 71 sei mit einer erhöhten Verkehrsbelastung des Ortes zu rechnen. Dies könne jedoch verhindert werden, wenn zeitgleich mit dem Bau der A 39 auch die Ortsumgehung Groß Liedern entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan 2000 der Stadt Uelzen fertiggestellt werde, heißt es in der Stellungnahme.