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Neuorganisation des SGB II: Niedersächsischer Landkreistag erleichtert (16.07.2008)

 Mit Erleichterung hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) den einstimmigen Beschluss der Arbeits- und Sozialminister der Länder zur Neuorganisation des SGB II aufgenommen. „Es ist erfreulich, dass sich alle sechzehn Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium auf eine verfassungsrechtliche Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen verständigt haben. Besonders erfreulich ist auch, dass der Fortbestand des bisherigen Optionsmodells ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet werden soll. Damit wird die notwendige Planungssicherheit geschaffen“, kommentierte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, die Beschlüsse.

Allerdings ist die vom Niedersächsischen Landkreistag angestrebte Wahlfreiheit zwischen den beiden Modellen damit noch nicht eröffnet. Ob und inwieweit die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise und kreisfreien Städte (Option) künftig möglich ist, dürfte sich nach Einschätzung des Niedersächsischen Landkreistages erst auf der Basis einfachen Gesetzesrechts erweisen.

Angesichts der festgefahrenen Positionen wertet Meyer den erzielten Kompromiss als „nicht zu gering zu bewertenden Erfolg“. Ausdrücklich dankte der Geschäftsführer des NLT der Niedersächsischen Landesregierung, die auf der Basis des von einem breiten politischen Konsens getragenen Votums des Landtages konsequent an ihrer Linie festgehalten habe.

„Das aus kommunaler Sicht inakzeptable Modell des so genannten Kooperativen Jobcenters des Bundesarbeitsministers ist damit ebenso vom Tisch wie eine aus Bayern ins Spiel gebrachte so genannte Bundesauftragsverwaltung. Die Kommunen haben weiterhin und auf verstärkter rechtlicher Basis die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einzubringen“, fasst Meyer das Ergebnis abschließend zusammen.