Weitere Pressemitteilungen

Zensus: Bis zu 150 Bürger wegen fehlender Angaben letztmalig gemahnt (30.11.2011)

Die Erhebungsstelle Zensus 2011 für die Landkreise Uelzen, Lüchow-Dannenberg und die Stadt Uelzen hat in den vergangenen Tagen knapp 150 „Heranziehungsbescheide“ an Bürgerinnen und Bürger verschickt, die im Rahmen der Zensus-Haushaltsstichprobenbefragung zur Auskunft verpflichtet sind. Die Bescheide sind die letzte Aufforderung der Behörde, der gesetzlichen Auskunftspflicht nachzukommen, bevor Zwangsgelder festgesetzt werden. „Der Bescheid dient dazu, letztmalig ausdrücklich auf die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen, sollten die geforderten Angaben verweigert werden“, so Martin Lankau, Leiter der Erhebungsstelle. Gleichzeitig macht Lankau darauf aufmerksam, dass auch im Falle eines Zwangsgeldes weiterhin Auskunftspflicht für die Betroffenen bestehen bleibt. 

Trotz zum Teil mehrfacher Mahnungen durch die Erhebungsstelle haben die Betroffenen bisher keine oder nur unzureichende Angaben zu ihrer Person oder weiteren Haushaltsmitgliedern gemacht. Entweder wurden die jeweiligen Fragebogen nicht zurückgesandt beziehungsweise online übermittelt oder aber die Bogen wurden unkorrekt ausgefüllt an die Erhebungsstelle zurückgegeben.

Lankau lässt keinen Zweifel aufkommen, erforderliche Zwangsverfahren durchzusetzen: „Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet und dem werden wir natürlich auch nachkommen.“ Insgesamt ist die Befragung bisher aber sehr positiv verlaufen. Rund zehntausend Auskunftspflichtige in den Erhebungsbezirken Uelzen und Lüchow-Dannenberg haben im Rahmen der Haushaltsstichprobe die geforderten Daten an die Erhebungsstelle oder das statistische Landesamt übermittelt – eine Quote von ca. 99 Prozent. Die bundesweite Volkszählung war Anfang Mai 2011 gestartet.