Ansprechpartner & mehr

Ihre Ansprechpartner

Landkreis Uelzen Frau Timm 0581 82-177 0581 82-430 E-Mail senden

KFZ-Zulassungsstelle

Allgemeine Informationen und Tipps zur Kfz-Zulassung im Landkreis Uelzen

Wir sind umgezogen!

Unsere neue Anschrift lautet seit dem 15.08.2022:

Albrecht-Thaer-Str. 101

29525 Uelzen

 

Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsstelle werden Anliegen grds. nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Wartemarken werden nur in begrenzter Anzahl und in einem begrenzten Zeitfenster ausgegeben, sofern freie Kapazitäten verfügbar sind. Bitte buchen Sie sich daher in unserer Online-Terminvergabe einen Termin.

Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie diesen bitte über den in der Terminbestätigung enthaltenen Link. Sie können den Termin auch per E-Mail unter zulassung@landkreis-uelzen.de oder telefonisch absagen.

Für telefonische Rückfragen können Sie uns unter der Rufnummer 0581/82-345 erreichen.

Allgemeine Erreichbarkeit der Kfz-Zulassungsstelle

Montag 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

 

 

 

 

 

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Online-Zulassungsverfahrens.

 

<<== Weitere Informationen ==>>

Informationen zur Zulassung vor Ort

Online-Zulassung & Wunschkennzeichen

Kfz-Zulassung online – iKfz-Verfahren

Zur Zeit liegt eine Störung des Online-Zulassungsverfahrens vor. Fahrzeugzulassungen sind daher z. Zt. nicht möglich. An der Fehlerbeseitigung wird bereits gearbeitet. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. 

Ausserbetriebsetzungen (Fahrzeugabmeldungen) sind weiterhin möglich.

Zulassungsvorgänge können größtenteils auch online erledigt werden. Mit Einführung der iKfz-Stufe 4 haben Sie die Möglichkeit, Fahrzeuge jederzeit online abzumelden und die An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs vorzunehmen.

Zum Online-Zulassungsverfahren

 

Kfz-Kennzeichen online reservieren

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Uelzen haben die Möglichkeit, über das Internet unverbindlich ein Wunschkennzeichen für ihr Fahrzeug zu reservieren.

Die Reservierung gilt für 4 Wochen. Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 2,60 Euro (Reservierung) + 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.

Zum Online-Wunschkennzeichen

Welche Unterlagen werden benötigt

Wir haben für Sie die häufigsten erforderlichen Unterlagen in einer Tabelle zusammengestellt. Auch bei der online Buchung eines Termins werden Ihnen die für das ausgewählte Anliegen benötigten Unterlagen mit aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass es bei der Zulassung von Spezialfahrzeugen zu Abweichungen kommen kann.

Bitte beachten Sie, dass bei Übernahme eines Kennzeichens, das auf einen anderen Namen reserviert ist, eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Kennzeicheninhabers vorgelegt werden muss.

Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt über unseren Kassenautomaten im Wartebereich der Kfz-Zulassungsstelle. Sie können bar oder mit allen gängigen Kreditkarte oder EC-Karte zahlen.

Wann wir eine Vollmacht benötigt

Stellen Sie eine Vollmacht und eine Einzugsermächtigung (Sepa-Lastschriftmandat) für die KFZ-Steuer aus, wenn Sie nicht selbst zu uns kommen. Die Unterlagen sind im Original bei uns vorzulegen.

Auch der Personalausweis des Halters darf nicht fehlen. Ist nur ein Reisepass vorhanden, wird zusätzlich eine Meldebescheinigung benötigt. Diese darf nicht älter als 1 Jahr sein. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls vor Ort ausweisen können.

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss dem Hauptzollamt eine Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Lastschriftmandates für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden.  Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch direkt unter www.ofd.niedersachsen.de heruntergeladen werden.

Zulassung auf minderjährige Personen

Die Erziehungsberechtigten bzw. der Vormund müssen nach dem BGB der Zulassung eines Fahrzeuges auf ein minderjähriges Kind zustimmen. Zusätzlich zu der schriftlichen Einwilligungserklärung sind die Ausweise der Erziehungsberechtigten sowie die Geburtsurkunde bzw. der Ausweis des Kindes vorzulegen.

Beantragung eines Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichens ohne festen Wohnsitz in Deutschland

Besteht in Deutschland kein Wohn- oder Firmensitz ist gegebenenfalls ein Empfangsbevollmächtigter mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uelzen anzugeben, um ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Eine Kopie des Personalausweises des Empfangsbevollmächtigten ist mit vorzulegen. Bitte setzen Sie sich ggf. vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben, benötigen wir zur Neuausstellung Ihren Personalausweis, eine Verlusterklärung, den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. den Fahrzeugbrief (sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind, nicht bei Vorliegen einer Zulassungsbescheinigung Teil II), da dieser mit getauscht werden muss

Beim Verlust bzw. Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden, d. h. Ihr Fahrzeug wird umgekennzeichnet. Wurden Ihre Kennzeichen gestohlen, müssen Sie dieses bei der Polizei anzeigen. Die von dort vergebene Tagebuchnummer muss mit vorgelegt werden.

Wenn Sie Ihren Fahrzeugbrief bzw. Ihre Zulassungbescheinigung Teil II verloren haben, müssen Sie eine Versicherung an Eides statt bei uns oder einem Notar abgeben. Die Eidesstattliche Versicherung muss durch den Halter persönlich unter Vorlage des Personalausweises vor Ort erfolgen.

Nützliche Tipps

  • Stellen Sie eine Vollmacht und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer aus, wenn Sie nicht selbst zu uns kommen.
  • Nach einem Umzug oder einer Heirat müssen die Fahrzeugpapiere unverzüglich geändert werden.
  • Werden an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige technische Änderungen vorgenommen, müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden.
  • Bei Minderjährigen kann ein Fahrzeug nur mit einer Einverständniserklärung sowie die Personalausweise beider Elternteile zugelassen werden.
  • Liegt Ihr Fahrzeugbrief bei einer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner, muss dieser bei einer Umschreibung auf einen neuen Halter, bei einer Umkennzeichnung, bei einer Namensänderung durch z. B. Heirat und ggf. auch bei der Eintragung einer technischen Änderung mit vorgelegt werden. Bitte fordern Sie diesen vorab bei Ihrem Finanzierungsgeber an. Ohne den Fahrzeugbrief kann eine Zulassung und ggf. auch Änderung vorgenommen werden. Unter der Tel.-Nr. 0581/82-177 oder 82-176 können Sie nachfragen, ob der Brief schon bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
  • Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichen sind Gebühren in Höhe von 10,20 € plus ggf. 2,60 € für eine Vorabreservierung bei der Zulassung mit zu entrichten.
  • Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs schließen Sie unbedingt einen Kaufvertrag ab. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse sich beim Verkauf des Fahrzeuges den Ausweis des Käufers vorlegen zu lassen und die Personalien gut lesbar in den Kaufvertrag einzutragen. Dieser muss unverzüglich bei Ihrer Zulassungsbehörde eingereicht werden. Wir raten immer dazu, das Fahrzeug vor dem Verkauf bzw. der Übergabe an den Käufer ausser Betrieb setzen zu lassen und das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand zu übergeben.