Kindertagesstätten

Gute Kindertagesbetreuung ermöglicht gleiche Chancen für alle Kinder.

Im Landkreis Uelzen gibt es rund 50 Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Horte) in unterschiedlicher Trägerschaft.

Zuständig für die Erfüllung des jeweiligen Anspruchs auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung sind die Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden), die die Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe wahrnehmen.

Der örtliche Träger der Jugendhilfe ist der Landkreis Uelzen. Dieser hat mit seinen kreisangehörigen Städten, Gemeinden, der Einheitsgemeinde und Samtgemeinden vereinbart, dass diese die Aufgabe „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII eine Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben geschlossen.

Zu den Fragen von Betreuungsplätzen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte, für Sie zuständige, Wohnortgemeinde.

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Hansestadt Uelzen
Informationen zu Betreuungsplätzen in der Hansestadt Uelzen
Samtgemeinde Suderburg
Informationen zu Betreuungsplätzen in der Samtgemeinde Suderburg
Samtgemeinde Rosche
Informationen zu Betreuungsplätzen in der Samtgemeinde Rosche
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Informationen zu Betreuungsplätzen in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Einheitsgemeinde Bienenbüttel
Informationen zu Betreuungsplätzen in Bienenbüttel
Samtgemeinde Aue
Informationen zu Betreuungsplätzen in der Samtgemeinde Aue