Hier geht es direkt zur Online-Terminbuchung
Liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigte der künftigen Einschulungskinder,
das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen ist für die Organisation und Durchführung der Schuleingangsuntersuchung zuständig. Diese ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG § 56) verankert und für alle schulpflichtigen Kinder verpflichtend. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist auch vorgeschrieben, wenn die Einschulung des Kindes ins Folgejahr verschoben werden soll.
Die Untersuchung dient der Früherkennung gesundheitlicher und entwicklungsbezogener Auffälligkeiten, die den Schulbesuch beeinträchtigen könnten. Die Eltern werden in der Untersuchung zur Schulfähigkeit ihres Kindes sowie möglicher Fördermaßnahmen beraten. Die zuständige Schule bekommt nur die für die Schulfähigkeit wichtigen Informationen und eine Empfehlung zur Einschulung.
Einschulung Sommer 2026
Alle Kinder, die bis zum 01.10.2026 sechs Jahre alt werden, müssen von den Eltern/Sorgeberechtigten zur Schuleingangsuntersuchung angemeldet werden.
Schuleingangsuntersuchungen finden Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr statt. Die Untersuchung ist in zwei aufeinanderfolgende Abschnitte unterteilt. Planen Sie für den Termin bei uns ca. 90 bis 120 Minuten ein.
Die Eltern bekommen eine schriftliche Einladung zur Online-Terminbuchung zugeschickt. In der Einladung sind zwei QR-Codes enthalten, wovon einer personalisiert ist. Erst nach Erhalt der Einladung ist ein zeitnaher Termin zu buchen.
Zurückgestellte Kinder aus dem Vorjahr, denen eine 2. Untersuchung empfohlen wurde, bekommen ebenfalls eine schriftliche Einladung, um einen Termin für ihr Kind zu buchen.
Flexi-Kinder (geboren im Zeitraum 01.07. bis 30.09.2020)
Auch wenn Sie Ihr Kind noch nicht im Jahr 2026 einschulen lassen wollen, muss es in der laufenden Saison zur Schuleingangsuntersuchung kommen. Wenn Sie die Flexi-Regelung in Anspruch nehmen, müssen Sie das der entsprechenden Grundschule bis zum 01.05.2026 mitteilen.
Kann-Kinder (geboren im Zeitraum 01.10. bis 31.12.2020)
Wir laden Kann-Kinder nur dann zur Untersuchung ein, wenn sie bereits bei der Grundschule angemeldet wurden.
Terminbuchung
Termine können ausschließlich online gebucht werden. Hier kommen Sie zur Online-Terminbuchung oder über den QR-Code in der Einladung, die wir Ihnen geschickt haben.
Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Kind. Mehrfachbuchungen für dasselbe Kind werden storniert.
Für Kinder mit Unterstützungsbedarf buchen Sie bitte einen Donnerstagstermin.
Haben Sie Zwillinge, buchen Sie bitte die letzten beiden Termine um 11 Uhr und um 11.45 Uhr.
Wichtig für die Online-Buchung: In der Buchungsmaske unter „Eingabe der persönlichen Daten für den Termin“ geben Sie bitte den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes ein, dessen Geburtsdatum und Adresse. Bei den Kontaktdaten (Telefonnummer, Email) geben Sie Ihre Telefonnummer und Ihre Emailadresse an.
Unterlagen
- Online-Unterlagen
In der Einladung finden Sie einen QR-Code zum Elternvorbereitungsbogen, der bereits die Personendaten Ihres Kindes enthält. Füllen Sie diesen bitte online spätestens drei Tage vor dem Untersuchungstermin aus und senden ihn ab.
- Unterlagen zum Mitbringen
- Gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfpass
- Gegebenenfalls Hilfsmittel z.B. Brille, Hörgerät
- Gegebenenfalls vorliegende Facharztbefunde, therapeutische Berichte oder Entwicklungsberichte
- Buntstifte
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person mit, die für Sie übersetzen kann.

Ablauf der Schuleingangsuntersuchung
- Teil
- Begrüßung durch eine medizinische Fachassistentin
- Besprechung der gesundheitlichen und sozialen Vorgeschichte des Kindes
- Hör- und Sehtest sowie Prüfung des Farbsinns
- Durchsicht gelbes Untersuchungsheft: Die dortigen Einträge geben wichtige Hinweise auf die bisherige Entwicklung des Kindes.
- Prüfung Impfpass: Sollten Impfungen unvollständig sein, erhalten die Eltern einen Brief für den Arzt über nachzuholende Impfungen.
- Teil
- Begrüßung durch die Ärztin/den Arzt
- Messung Größe und Gewicht des Kindes
- Untersuchung unterschiedlicher Bereiche der kindlichen Entwicklung: Beweglichkeit, Geschicklichkeit, Gleichgewicht, Aussprache, Sprachverständnis, Erkennen von Zusammenhängen und Merkfähigkeit, Prüfung der Funktionen von Herz, Lunge und Bewegungsapparat, Zähne
- Beratung über die geeignete Schulform für Ihr Kind. In der Regel ist es die zuständige Grundschule. Fallen größere Entwicklungsrückstände auf, werden diese in einem Arztbrief notiert. Sie legen diesen Brief dem Haus- oder Kinderarzt vor, damit rechtzeitig vor Schulbeginn Therapiemaßnahmen eingeleitet werden können.
Untersuchungsdaten
Der aufnehmenden Schule werden nur die für den Schulbesuch wichtigen Ergebnisse mitgeteilt. Die Angaben der Eltern und alle Untersuchungsergebnisse werden in einer elektronischen Akte des Gesundheitsamtes erfasst. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nach 10 Jahren vernichtet.
In Niedersachsen werden die Untersuchungsergebnisse aller Schuleingangsuntersuchungen gemäß den Richtlinien von SOPHIA (Sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben) erfasst und ausgewertet. Die so erhobenen Daten lassen gesundheitliche und soziale Entwicklungen erkennen und tragen zur lösungsorientierten Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Uelzen bei.
Die statistische Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten Daten, das heißt ohne den Namen des Kindes.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.sophia-online.org
Das Team der Schuleingangsuntersuchung freut sich auf Ihren Besuch im Gesundheitsamt.
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