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Gesundheitsamt Landkreis Uelzen Schuleingangsuntersuchung 0581 / 82-462 0581 / 82-474 E-Mail senden

Schuleingangsuntersuchungen


Schuleingangsuntersuchungen: Das Gesundheitsamt ist sehr bemüht, alle schulpflichtigen Kinder des Landkreises Uelzen zu untersuchen, die eingeschult werden sollen. Termine werden von den Grundschulen vergeben und den Erziehungsberechtigten durch das Gesundheitsamt oder die Grundschule mitgeteilt. Wenn der zugewiesene Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist der Termin abzusagen. Bei Anfragen zu Terminverschiebungen für Schuleingangsuntersuchungen kommt es zu einer verzögerten Beantwortung, da derzeit keine freien Termine im Austausch zur Verfügung stehen.

Von Terminanfragen bitten wir abzusehen, im Bedarfsfall wird das Team der Schuleingangsuntersuchung Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufnehmen. Alle schulpflichtigen Kinder werden auch ohne vorherige Schuleingangsuntersuchung in der Regelgrundschule eingeschult. Eine Anmeldung bei der Schule haben die Erziehungsberechtigten vorzunehmen.

Bitte wenden Sie sich für das Anmeldeverfahren bei Ihrer Grundschule, die Ihnen in der Regel die Anmeldeformulare per Post zuschicken können.

Sprachstands-Feststellungen für die Kinder, die keine Kita besuchen, können voraussichtlich am Ende der Sommerferien durchgeführt werden.

Bitte informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Landesschulbehörde unter https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/aktuell-coronavirus/schliessung-von-kindertagesstaetten-und-schulen-notbetreuung-fragen-antworten/schliessung-von-kindertagesstaetten-und-schulen-notbetreuung-fragen-antworten#autotoc-item-autotoc-4


Das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen führt jedes Jahr von Oktober bis Juni die Schuleingangsuntersuchungen bei den Kindern durch, die im kommenden Schuljahr die Erste Klasse besuchen werden. Die Untersuchungen finden im Gesundheitsamt in Uelzen oder in der zuständigen Grundschule vor Ort statt. Die Untersuchungstermine werden von den Grundschulen vergeben.

Ein Team des Schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes besteht aus einer Schulärztin und einer Assistentin. Diese untersuchen die Schulanfänger nach einem standardisierten Untersuchungsprogramm (SOPHIA). Zur Vorbereitung auf die Schuluntersuchung erhalten die Eltern einen Bogen mit Fragen zur bisherigen Entwicklung des Kindes sowie zur Erziehungs- und Betreuungssituation.

Im ersten Teil der Untersuchung misst die Assistentin Größe und Gewicht der Kinder. Sie testet auch das Hören, das Sehen und den Farbsinn. Im Rahmen der Untersuchung werden das mitgebrachte gelbe Vorsorgeheft und der Impfpass durchgesehen. Die darin enthaltenen Eintragungen geben wichtige Hinweise bezüglich der bisherigen Entwicklung des Kindes. Sollten Impfungen unvollständig sein, so erhalten die Eltern einen Brief für den Haus- oder Kinderarzt über die nachzuholenden Impfungen. Ein ausreichender Impfschutz ist für alle Kinder wichtig. So kann verhindert werden, dass sich gefährliche ansteckende Krankheiten in der Schule ausbreiten.

Im zweiten Teil untersucht die Schulärztin unterschiedliche Bereiche der kindlichen Entwicklung. Dazu gehören: die Beweglichkeit, die Geschicklichkeit, das Gleichgewicht, die Aussprache, das Sprachverständnis, das Erkennen von Zusammenhängen und die Merkfähigkeit. Auch werden die Funktionen von Herz, Lunge und Bewegungsapparat geprüft. Am Ende werden alle Untersuchungsergebnisse mit den Eltern besprochen.

Die Schulärztin berät die Eltern über die geeignete Schulform ihres Kindes. In den meisten Fällen wird das die zuständige Grundschule vor Ort sein. Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf kann der Besuch eines Schulkindergartens oder einer Förderschule empfohlen werden. Immer wieder werden Kinder angemeldet, die noch nicht schulpflichtig sind, aber trotzdem schon eingeschult werden sollen (Kann-Kinder). Für diese Kinder kann die Schuleingangsuntersuchung eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Die Eltern erhalten auch Tipps, wie leichte Entwicklungsrückstände noch bis zur Einschulung aufgeholt werden können. Fallen größere Entwicklungsrückstände auf oder gibt es andere Auffälligkeiten, so werden diese schriftlich in einem Arztbrief notiert. Die Eltern werden gebeten, dieses Schreiben ihrem Haus- oder Kinderarzt vorzulegen, damit rechtzeitig vor Schulbeginn noch Therapiemaßnahmen eingeleitet werden können.

Der aufnehmenden Schule werden ausschließlich die für den Schulbesuch des Kindes bedeutsamen Untersuchungsergebnisse auf einem Formblatt mitgeteilt. Die Angaben der Eltern und alle Untersuchungsergebnisse werden in einer Patientenakte des Gesundheitsamtes erfasst. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nach 10 Jahren vernichtet. Jede Form der statistischen Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten Daten, das heißt ohne die identifizierenden Daten des Kindes. Die so erhobenen Daten lassen gesundheitliche und soziale Entwicklungen erkennen und tragen zur problemorientierten Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Uelzen bei.

Informationen finden Sie auch im Internet unter www.sophia-online.org.