Zu den meist verbreiteten Krankheiten bereits bei Kindern und Jugendlichen gehören Karies und Parodontitis; dem kann durch gesundheitsfördernde Maßnahmen in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen, wirksam vorgebeugt werden. Die Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen in Form der Gruppenprophylaxe sollen sich insbesondere auf:
- die Untersuchung der Mundhöhle,
- die Erhebung des Zahnstatus,
- Zahnschmelzhärtung,
- Ernährungsberatung und
- Mundhygiene
erstrecken.
Für Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko sind spezifische Programme zu entwickeln. Als gesetzliche Grundlage ist vor allen der § 21 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) zu nennen, der die Gruppenprophylaxe als eine gesetzliche Gemeinschaftsaufgabe von Krankenkassen, Zahnärzteschaft und Öffentlichem Gesundheitsdienst definiert.
Die Gruppenprophylaxe erstreckt sich auf versicherte Kinder bis zum Alter von 12 Jahren bzw. bis zu 16-jährigen in Gruppen mit hohem Kariesrisiko. Wissenschaftliche Studien belegen die hohe Effizienz von gruppenprophylaktischen Maßnahmen, wie regelmäßiges Zähneputzen in Kindergärten. In Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen und Erziehern im Kindergarten und den Eltern kommt es zu einer Herausbildung von stabilen Gewohnheiten. Die regelmäßige Härtung des Zahnschmelzes der Kinder und Jugendlichen in den entsprechenden Gruppen oder Klassen beinhaltet auch ein wichtiges Element der Chancengleichheit. Das ist besonders wichtig für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Gruppen, dies gilt auch für eine intensive Ernährungsberatung.
Im Landkreis Uelzen wird die Gruppenprophylaxe flächendeckend durchgeführt. In Einrichtungen mit hoher Kariesprävalenz finden gezielt Fluoridierungen statt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gesundheitsamt oder telefonisch durch die genannten Ansprechpartner.