ALLRIS - Auszug

23.06.2021 - 6 Entwurf des 19. Kindertagesstättenbedarfsplans ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Verlaufsprotokoll

Frau Müller stellt den Entwurf des 19. Kindertagesstättenbedarfsplans des Landkreises Uelzen für die Jahre 2021 2024 anhand der anliegenden PowerPoint-Präsentation vor (Protokollanlage_TOP 6_Entwurf des 19. Kindertagesstättenbedarfsplans des Landkreises Uelzen für die Jahre 2021 2024_210622).

 

EKR Teske dankt für die Erarbeitung und Vorstellung des Entwurfs und wirft die Frage auf, ob eine Aussage darüber getroffen werden könne, wo derzeit der größte Bedarf bestehe, sowohl das Angebot als auch die Gemeinde betreffend. Frau Müller entgegnet, dass eine Aussage hierzu schwierig sei, tendenziell müsse man die Samtgemeinden Aue und Suderburg im Blick behalten. Eine Änderung im Rahmen der Abfrage für eine mögliche aussagekräftigere Datengrundlage bei den Gemeinden bzw. Kindertagesstätten sei aktuell jedoch nicht sinnvoll, da sich durch das neue Nds. Kindertagesstättengesetz (Nds. KiTaG) Änderungen in der Bedarfsplanung ergeben werden, die abgewartet werden sollten.

 

Frau von Campe dankt ebenfalls für die Erarbeitung und Vorstellung des Entwurfs. Sie habe jedoch zum Teil den Eindruck, dass die Bedarfsplanung von den Gemeinden mitunter nicht genutzt werde und erkundigt sich daher nach Beteiligung dieser im Prozess. Ggf. könne man im Jugendhilfeausschuss auch darüber nachdenken, ein Gremium zu installieren, das sich nach Fertigstellung des Kindertagesstättenbedarfsplan mit diesem eingehend befasse. EKR Teske erwidert, dass der Datenfluss und die Kooperation mit den Gemeinden derzeit unterschiedlich seien. In diesem Rahmen gäbe es noch weitere Punkte mit den Gemeinden abzustimmen, sodass bei einer entsprechenden Gremiumsentscheidung künftig mehr Absprachen und Steuerungsmöglichkeiten angestrebt würden. Frau von Campe ergänzt, dass es nicht nur um eine rein finanzielle Neugestaltung betreffend die Gemeinden gehen dürfe, sondern dass auch anderweitig Steuerungsbedarf durch den Landkreis Uelzen gesehen werde.

 

KTA Fabel resümiert, dass die Betreuungsplätze augenscheinlich überall knapp seien. Er fragt an, wie die aktuellen Entwicklungen der Anzahl an Kindern in den Gemeinden seien. Man müsse bei der Ausschreibung neuer Baugebiete genug Vorlauf haben, um entsprechend Betreuungsplätze bereithalten zu können und erkundigt sich, ob dies mit den Gemeinden thematisiert werde. Zudem müsse man auch die Kinder bedenken, die im entsprechenden Alter seien, aber derzeit noch nicht in eine Kindertagesstätte gingen. Frau Müller antwortet, dass eine Prognose zur Entwicklung der Anzahl an Kindern schwierig sei. Laut der Bertelsmann-Stiftung seien die Kinderzahlen rückläufig. Um eine genauere Aussage treffen zu können, müsse man unter anderem auch akribisch den Weg- sowie Zuzug von Familien in den Gemeinden betrachten. Diese Informationen liegen dem Landkreis so gar nicht vor, die Gemeinden hätte hier generell die bessere Datenlage. Frau Hirschberg ergänzt, dass u.a. aus diesen Gründen ein gemeinsamer Prozess mit den Gemeinden angedacht sei.

 

Frau Müller gibt zu bedenken, dass es sich bei den aktuell relativ hohen Bedarfen auch noch um Auswirkungen der Beitragsfreiheit für Kindergärten zum 01.08.2018 handeln könnte.

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Anlagen zur Vorlage