ALLRIS - Auszug

15.03.2017 - 6 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogr...

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Verlaufsprotokoll

Baudirektor Peters führt ins Thema ein: Für die Neuaufstellung des RROP erfolgt nunmehr die 2. Auslegung, da aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der erfolgten Abwägung Änderungsbedarf für die Beschreibende und Zeichnerische Darstellung bestand. Die 1. Auslegung hat ein umfangreiches Paket von Einwendungen und Stellungnahmen ergeben. Alle wurden bearbeitet und abgewogen, so dass nun der Entwurf 2016 vorliegt. Den erhalten

heute alle Ausschussmitglieder in einem Ordner. Ab 18.00 Uhr sind alle Unterlagen auf der Homepage eingestellt und können unter folgendem Link http://www.landkreis-uelzen.de/home/bauen-umwelt-tiere-und-lebensmittel/bauen/regionales-raumordnungsprogramm.aspx aufgerufen werden. Ab 20.03.2017 finden die Auslegung für die Öffentlichkeit und die Beteiligung der öffentlichen Stellen statt.

Herr Peters hegt die Hoffnung, dass auf diese Auslegung weniger Einwendungen eingehen, so dass die weitere Abwicklung schnell vorankommt. Er dankt ausdrücklich Frau Narberhaus und Herrn Seeck für die geleistete Arbeit bei der Erstellung des Entwurf 2016.

Herr KTA Jordan fragt, warum für diese Version keine Gremiumsbeschlüsse eingeholt wurden. Herr Peters erklärt, dass dieses Procedere vom alten Kreistag mitgetragen wurde, weil dadurch viel Zeit im Verfahren gespart werde. Dies bestätigt der Amtsleiter Herr Partzsch und ergänzt, dass keine gesetzliche Verpflichtung für einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Kreistagsgremien besteht (siehe auch Protokoll der Sitzung des Kreisausschusses vom 27.09.2016).

Herr Seeck stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) Bedeutung, Ziel und Struktur des RROP im Allgemeinen und die Änderungen des Entwurfs 2016 im Vergleich zum Entwurf 2015 im Besonderen vor.

Auf Nachfrage, welche Fassung des LROP angewendet wurde, führt Herr Seeck aus, dass der 30.12.2016 offizieller Redaktionsschluss des RROP war. Das Land hat sein LROP erst am 17.02.2017 als Teiländerung der ursprünglichen Version 2008/2012 beschlossen.

 

Es wird betont, dass im Entwurf 2016 26 Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen sind (vorher 25), u. a. stieg damit der prozentuale Anteil von 1,4 auf 1,6 % der gesamten Landkreisfläche. Auch das Ziel der Politik, mehr Fläche für Windenergieanlagen zu schaffen, sei erfüllt.

Die Verwaltung plane, im Dezember 2017 einen Beschluss des Kreistages über die Satzung herbeizuführen.

 

Herr Jordan möchte wissen, ob die Kriterien „Klimaoptimierung“ und „Altlastenflächen“ berücksichtigt wurden.

Herr Seeck erläutert, dass die konkreten Ziele des LROP direkt auch für den Landkreis Uelzen gelten und daher im RROP auf Kreisebene nicht wiederholt werden müssen. Ob weitere regionalplanerische Ziele/Kriterien in das RROP aufgenommen werden, entscheidet die Kreispolitik.

Herr Fabel stellt fest, dass einige Ziele miteinander konkurrieren bzw. sogar kollidieren. Dem wird zugestimmt, dann seien im Einzelfall die Interessen gegeneinander abzuwägen.

Auf Nachfrage, ob die Kriterien für die harten und weichen Tabuzonen noch geändert werden könnten, wird auf die hohe Bedeutung der Grundentscheidungen als Stellschrauben hingewiesen. Würde man einige Entscheidungen in Frage stellen, würde das ganze Verfahren von vorn beginnen. Alle raten den Grünen dringend davon ab, die weichen Kriterien erneut zu hinterfragen. Herr Partzsch prophezeit die Verlängerung des Verfahrens um ein weiteres Jahr.

Herr Fabel stellt dar, dass je länger sich das Verfahren hinziehe, desto weniger Bürgerwindenergieanlagen könnten gebaut werden. Das war mal das politische Ziel.

Herr Seeck erklärt auf Nachfrage den Wegfall der Fläche 17: ein breiteres Waldstück zwischen den Flächen 16 und 17 sorge dafür, dass diese als zwei Flächen getrennt voneinander angesehen werden – und dann wird aufgrund des einheitlich anzuwendenden Planungskonzeptes nur die größere Fläche 16  ausgewiesen.

Abschließend plädiert auch Herr Dobslaw eindringlich dafür, das Verfahren jetzt zu Ende zu bringen.

 

 

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Die Ausschussmitglieder nehmen die gemachten Ausführungen zur Kenntnis. Weitere Nachfragen gibt es nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

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