ALLRIS - Auszug

24.06.2020 - 7 Entwurf des 18. Kindertagesstättenbedarfsplans ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Verlaufsprotokoll

Frau Müller stellt den Entwurf des 18. Kindertagesstättenbedarfsplans des Landkreises Uelzen für die Jahre 2020 2023 entsprechend der anliegenden PowerPoint-Präsentation vor (Protokollanlage_TOP 7_ Entwurf des 18. Kindertagesstättenbedarfsplans des Landkreises Uelzen für die Jahre 2020 - 2023_20200624).

 

Im Laufe des Vortrags weist KTA Lemm daraufhin, dass in der Anlage 1 der Vorlage die Samtgemeinde Aue nicht aufgeführt sei. (Anmerkung: Nach Durchsicht der Anlagen 1 und 2 wurde festgestellt, dass in der Anlage 1 die Daten der Samtgemeinde Aue vorhanden, jedoch nicht in der Reihenfolge dargestellt sind, wie sie im Rahmen der Präsentation vorgetragen wurden. In der Anlage 1 folgt hinter der Samtgemeinde Suderburg die Hansestadt Uelzen und dann die Samtgemeinde Aue. Im Vortrag wurde nach der Samtgemeinde Suderburg die Samtgemeinde Aue und dann die Hansestadt Uelzen vorgestellt. Daher wird auf die erneute Bereitstellung der Anlage 1 verzichtet.)

 

KTA Koke erkundigt sich nach der Präsentation in Bezug auf die Betreuung für Schulkinder im Landkreis Uelzen, ob genügend Hortplätze vorhanden seien und die von Frau Müller verwendete Formulierung „Schülernachmittagsbetreuung“ mit dem Begriff „Hort“ gleichzusetzen sei. Dies wird von Frau Müller grundsätzlich bejaht, es gäbe jedoch kleine Unterschiede z.B. hinsichtlich der Betreuungszeiten. Aus der Präsentation und den dargestellten Plätzen für die Schülernachmittagsbetreuung sei ersichtlich, dass genügend Plätze vorhanden seien.

 

Frau Zobel fragt an, ob es richtig sei, dass die Gemeinden bzw. Samtgemeinden die Bedarfe an Kita-Plätzen in eigener Verantwortung erheben und entsprechend Plätze schaffen, während der Landkreis diese Aufgabe für die Kindertagespflege übernimmt. Herr Teske bejaht dies und erklärt, dass die Gemeinden/ Samtgemeinden aufgrund einer vertraglichen Regelung mit dem Landkreis für die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zuständig sei und damit den Bedarf und Ausbau an Kita-Plätzen selbstständig ermittle und regle. Der Landkreis sei beratend tätig und unterstütze die Gemeinden/ Samtgemeinden bei Bedarf. Sofern dem Landkreis auffallen würde, dass unter Umständen der Bedarf an Kita-Plätzen die Kapazitäten übersteige, würde dieser auch auf die Gemeinden/Samtgemeinden zugehen.

 

Frau Zobel entgegnet daraufhin, dass der Landkreis auf die Betreuungssituation dadurch Einfluss nehmen könne, in dem er durch die in der Einwohnerfragestunde angesprochene Erhöhung des Stundensatzes der lfd. Geldleistung die Kindertagespflege für Tagespflegepersonen attraktiver gestalte. Dem stimmt Frau Hirschberg zu.

 

Frau von Campe erkundigt sich, woran der Landkreis erkennen würde, dass auf Gemeindeebene Bedarf an Kita-Plätzen bestehe. Frau Hirschberg führt aus, dass der Landkreis durch den Kitabedarfsplan einen Überblick habe und zudem ein enger Austausch mit den Gemeinden in dieser Angelegenheit erfolge.

 

Anschließend erfragt Frau von Campe, ob mit der Samtgemeinde Aue weitere Gespräche zur Bedarfsdeckung an Kita-Plätzen geplant seien, da die kürzlich geschaffene 10er-Gruppe für den Kindergarten nicht ausreichend sei. Dies wird von Frau Hirschberg bejaht.

 

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Anlagen zur Vorlage