ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/253

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreisausschuss hat aufgrund des interfraktionellen Antrags vom 07.02.2017 die Verwaltung in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Errichtung einer Leichtathletikwettkampfanlage einzurichten. Gefordert wird eine Wettkampfanlage, die für Wettkämpfe auf Bezirksebene geeignet ist (Typ B, u.a. mit 6 Kreisbogenbahnen - 400m). Arbeitsauftrag war die Bedarfsermittlung und die Klärung der Standortfrage im Stadtgebiet Uelzens bezüglich baulicher Möglichkeiten und Erreichbarkeit (Vorlage 2017/095-1).

Es wurde dann eine Machbarkeitsstudie sowie Kostenschätzung zur Verwirklichung des Vorhabens auf den Schulsportplätzen vom Lessing-Gymnasium (LeG) und Herzog-Ernst-Gymnasium (HEG) in Auftrag gegeben (Vorlage 2017/156).

Die Studie liegt inzwischen vor (s. Anlage). Auf beiden Plätzen könnte eine Anlage errichtet werden. Am Standort des LeG wäre auch die vom Elternring geplante Beachvolleyballanlage unterzubringen.

Im Rahmen der Studie wurde von 60 zur Verfügung stehenden Parkplätzen an beiden Standorten ausgegangen. Bei größeren Veranstaltungen wird der Bedarf seitens des Kreisleichtathletikverbandes auf ca. 150 Plätze geschätzt. Es müssen daher in beiden Fällen Ausweichplätze (z.B. Parkplatz der Hansestadt „Teutoniagelände“ oder Hammersteinplatz) genutzt werden.

 

Die Kosten werden für das LeG-Gelände auf 1.428.000 €, für das HEG-Gelände auf 1.505.000 € geschätzt. Damit haben sich die seinerzeit von der Hansestadt ermittelten Kosten für die Errichtung einer Leichtathletikwettkampfanlage nahezu verdreifacht. Da mit dem Abriss der Pestalozzi-Halle und dem zzt. vorgesehenem Neubau an anderer Stelle keine Umkleidemöglichkeiten sowie Sanitärräume mehr gegeben sind, wäre für den Standort HEG-Gelände ein gesondertes Gebäude zu errichten. Die geschätzten Kosten hierfür liegen bei 750.000 € zusätzlich. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe könnte der HEG-Platz daher nur eine Alternative darstellen, wenn die Pestalozzi-Halle im Rahmen des Hallensanierungskonzeptes an gleicher Stelle wieder errichtet würde.

Für beide Standorte wäre nach Auskunft der Hansestadt eine schalltechnische Untersuchung erforderlich. Da der Sportplatz am LeG bisher keine Beleuchtungsmöglichkeiten aufweist, wäre hier zusätzlich eine Lichtimmissionsbetrachtung erforderlich.

 

Die Arbeitsgruppe hat mehrheitlich die Empfehlung abgegeben, den Bau einer Wettkampfanlage am LeG zu realisieren. Der Kreisleichtathletikverband sieht für das Gelände des HEG ein größeres Entwicklungspotential, falls die Sporthalle dort erhalten bleiben bzw. neu gebaut werden könnte.

 

Weiterhin wurde von der Arbeitsgruppe festgestellt, dass bei beiden Sportanlagen ein Sanierungsbedarf besteht, so dass bei einem Bau auf dem LeG-Gelände der Sportplatz des HEG bzw. auch umgekehrt  zu sanieren wäre. Eine Kostenschätzung aufgrund der bestehen Ausstattung beider Plätze ist als Anlage beigefügt. 

 

Die Errichtung einer solchen Anlage wäre für den Landkreis Uelzen eine freiwillige Aufgabe. Ein Bedarf zur Errichtung einer solchen Anlage kann für ihn daher nicht bestehen. Der Kreisleichtathletikverband hat eine Nutzung zu Trainingszwecken dargelegt. Eine konkrete Auslastung für durchzuführende Bezirkswettkämpfe kann nicht benannt werden. Der Bedarf der Schulen an einer Schulsportanlage kann zwar beziffert werden, jedoch ist dafür keine Wettkampfanlage Typ B erforderlich. Der Kreissportbund sieht die Anlage im Zusammenhang mit einem möglichen Zentrum auch für andere sportliche Veranstaltungen und Fortbildungen. Das Zusammentreffen mit dem Standort des KSB, den 2 Turnhallen und der Sportanlage mit Mehrzweckfeld biete hier die erforderlichen Voraussetzungen.

 

Die Gewährleistung von Schulsport ist Aufgabe des Landkreises. Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass auf beiden Anlagen Schulsport in angemessener Form möglich sein muss, weshalb eine Sanierung daher unumgänglich ist. Seitens des Schulamtes ist für 2019 die Sanierung des verbleibenden Platzes oder ggf. beider Plätze geplant und wird entsprechend für den Haushalt beantragt. Auf dem HEG-Gelände ergäbe sich mit dem Abriss der Pestalozzi-Halle zusätzlich das Erfordernis, die Frage fehlender sanitärer Anlagen zu klären.

 

Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Variante (Wettkampfanlage LeG - Sanierung HEG) verursacht voraussichtliche Kosten in Höhe von rund 1,7 Mio. €. Nach dem Abriss der Pestalozzi-Halle könnten zusätzliche Baukosten für ein Sanitärgebäude entstehen. Im Hinblick auf die hohen Kosten sollte man generell die Situation der kreiseigenen Schulsportplätze betrachten. Es könnte ggf. sinnvoll sein, den KGS-Sportplatz in Bad Bevensen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Aufgrund des eingeschränkten Arbeitsauftrages wurde bisher nicht untersucht, inwieweit die Herrichtung der dortigen Anlage zu einer Wettkampfanlage möglich ist und welche Kosten damit verbunden wären.

 

Die Fragen der Schalltechnik, der Unterhaltung, der Finanzierung, der Organisation der Nutzung einer Wettkampfanlage sowie bzgl. des LeG der Lichtimmissionen wurden von der Arbeitsgruppe zurückgestellt. Vor einer abschließenden Entscheidung über den Bau einer solchen Anlage an einem der untersuchten Standorte sollte die Verwaltung beauftragt werden, diese Punkte vorbereitend zu klären.

 

 

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Beschlussvorschlag

entfällt

 

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Anlagen

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