ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2019/184

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die zurzeit gültige Satzung über die Abfallentsorgung wurde letztmalig vom Kreistag am 18.12.2018 mit der 4. Änderungssatzung zum 01.01.2019 angepasst.

Aufgrund der notwendigen Anpassung der Restabfallbehältergebühren (Vorlage VO/2019/181) Gebührenkalkulation 2020 – 2022 ist eine 5. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen notwendig. Die Satzungsänderung soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Wesentliche Änderungen neben der Anpassung der Restabfallbehältergebühren sind die Aufnahme von Gebührenanpassungen im Bereich Annahme von Holz und einigen mineralischen Abfällen aufgrund von Steigerung bei den Entsorgungskosten (Altholz) und einem deutlich erhöhten Aufwand beim Handling der Abfälle (mineralische Abfälle wie z.B. Straßenaufbruch, Dämmmaterialien). Diese Änderungen betreffen die Anlage 2 und in einer Position auch die Anlage 3 zur Satzung.

Eine weitere Änderung der Satzung ist redaktioneller Art und betrifft den Anschlusszwang (§ 3 Abs.1). Hier geht es darum, ob Grundstücke, die durch Sport-, Schützen- oder sonstige Vereine genutzt werden, mit der bisher gültigen Regelung der Satzung zum Anschlusszwang auch ausreichend berücksichtigt worden sind.

Aus rechtlicher Sicht dienen Grundstücke von Sport- und Schützenvereinen weder dem Wohnen noch werden sie gewerblich genutzt. Satzungen anderer Kommunen haben oft folgende Regelung:

Die Eigentümer bewohnter, gewerblich genutzter, gemischt genutzter oder bebauter Grundstücke sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Damit hat man auch bebaute Vereinsgrundstücke erfasst, etwa Grundstücke mit Sportplatz und Vereinsheim. Die bisherige Satzunsregelung beinhaltete das Merkmal „bebauter Grundstücke“ bisher nicht. Die Regelung wurde entsprechend ergänzt.

Die Details aller Änderungen sind der in Anlage 1 beigefügten Synopse der Satzungsänderungen zu entnehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29. März 2011 zu beschließen.

 

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Anlagen

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