Der Kreistagsabgeordnete Jakob Blankenburg hat gegenüber dem Landrat schriftlich erklärt, dass er auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Kreistag für Kreistagsabgeordnete durch Verzicht, der dem Landrat schriftlich zu erklären ist und nicht widerrufen werden kann. Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Kreistag zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine der Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Kreistag vorliegt.
Der Unterzeichner hat als Kreiswahlleiter gem. § 44 Abs. 6 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWK) festgestellt, dass der Sitz gem. § 44 Abs. 1 i.V. mit § 38 Abs. 2 NKWG auf Herrn Hans-Peter Hauschild übergeht.
Durch den Verzicht von KTA Jakob Blankenburg auf sein Mandat rückt Herr Hans-Peter Hauschild als Ersatzperson nach und erwirbt damit einen Sitz im Kreistag. Nach § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft im Falle des Nachrückens als Ersatzperson frühestens mit der Feststellung des Verlustes durch den Kreistag nach § 52 Abs. 2 NKomVG.
Durch den Verzicht auf das Mandat sind durch die SPD-Fraktion folgende Gremien nach- bzw. umzubesetzen:
Gremium | Mitgliedschaft | Stellv. Mitgliedschaft |
Sozialausschuss | KTA J. Blankenburg | ./. |
Umweltausschuss | KTA J. Blankenburg | ./. |
SPK ZV Verbandsversammlung | KTA J. Blankenburg | KTA J.-P- Hallier |
Jugendhilfeausschuss | KTA Dr. K. Koch | KTA Blankenburg |