Landkreis Uelzen - Amt für Teilhabe

Eingliederungshilfe

Von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffene bzw. bedrohte Menschen können in ihren Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sein.

Für diese Menschen gibt es die Eingliederungshilfe. Sie soll es ihnen möglich machen, ihr Leben frei und nach eigenen Wünschen selbstbestimmt zu gestalten und damit die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu erreichen.

Um diese Form der Selbstbestimmung zu entwickeln bzw. zu verbessern, wurde im Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz (auch Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen genannt) verabschiedet.

Hier wird eine Behinderung nicht als Defizit einer Person definiert, sondern als eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit verschiedenen Kontextfaktoren sowie den Wünschen und Interessen des Betroffenen.

Ziel ist also gemeinsam eine personenzentrierte, individuell zugeschnittene Hilfe zu gestalten.

Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe

Ambulante Hilfen

  • Frühförderung
  • Schulbegleitung
  • Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf; einschließlich des Besuchs einer Hochschule
  • Ambulante Einzelfallhilfe
  • Mobilitätshilfen
  • Hilfsmittel
  • Wohnungshilfen (bei behindertengerechten Umbauten der Wohnung nach Ausschöpfung der Leistungen der Krankenkasse)
  • PKW-Beihilfen

Hilfen über Tag

  • Integrationsplatz in Regelkrippe und -kindergarten
  • Sprachheilkindergarten
  • Heilpädagogischer Kindergarten
  • Beschulung in Tagesbildungsstätte
  • Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
  • Psychiatrische Tagesstätte

Hilfen über Tag und Nacht

  • Stationäres Wohnen
  • Internatsunterbringung von Schüler/innen

 

Was muss ich tun, um Eingliederungshilfe zu erhalten?

Sie müssen einen Antrag stellen, um Eingliederungshilfe zu erhalten.

Antragstellung/Antragsverfahren

Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Amt für Teilhabe. Der/Die zuständige Sachbearbeiter/in erhält diesen Antrag und beauftragt anschließend eine/n Arzt/Ärztin damit, eine medizinische Stellungnahme anzufertigen. Damit wird festgestellt, ob und wie Sie von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen sind. Hierfür werden Sie von dem/der besagten Arzt/Ärztin eventuell zu einem Gespräch eingeladen. Die Ergebnisse dieser Stellungnahme bzw. des gemeinsamen Gespräches gibt er/sie dann an das Amt für Teilhabe weiter.

Wenn Sie von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen sind, meldet sich ein/e Sozialarbeiter/in vom Amt für Teilhabe bei Ihnen. Diese/r möchte mit Ihnen dann besprechen, welche Hilfe Sie brauchen und sich wünschen. Ist das geschehen, spricht der/die Sozialarbeiter/in mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in. Danach führt der/die Sachbearbeiter/in erneut ein Gespräch mit Ihnen, um festzustellen, ob Sie mit der geplanten Hilfe zufrieden sind.

Das Verfahren, um Ihren Bedarf und Ihre Wünsche zu ermitteln, nennt sich in Niedersachsen B.E.Ni. Hierzu können Sie gerne unseren Flyer lesen. Den Flyer finden Sie hier.

Wenn Sie einverstanden sind, bekommen Sie einen Bescheid bzw. ein Kostenanerkenntnis. Darin steht, dass Sie die besprochene Hilfe bezahlt bekommen.

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich
  • Online Dienste

  • Parken

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft