(Stand 26.11.2021, 14.30 Uhr) Der Landkreis Uelzen setzt (wie bereits mit Pressemitteilung vom 19. November 2021 angekündigt) seine Angebote zur dezentralen Impfung fort. Die mobilen Impfteams werden weiterhin in allen Samt- und Einheitsgemeinden des Landkreises zu bestimmten Terminen an verschiedenen Standorten Erst- und Zweitimpfungen sowie auch die sogenannten Booster- bzw. Auffrischungsimpfungen anbieten. Verwendet werden der Impfstoff von BioNTech sowie Moderna. Ein Wunsch- beziehungsweise Wahlrecht besteht nur im Rahmen der Verfügbarkeit.
Erst- und Zweitimpfungen werden altersunabhängig für Personen ab dem zwölften Lebensjahr angeboten, ebenso ergänzende Impfungen nach vorangegangener einmaliger Verabreichung des Impfstoffes von Johnson & Johnson, sofern seitdem mindestens 60 Tage (zwei Monate) verstrichen sind.
Das Angebot einer (dritten) Booster- bzw. Auffrischungsimpfung nach vorangegangener Erst- und Zweitimpfung mit den Vakzinen von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca richtet sich im Rahmen der dezentralen Impfangebote an Personen ab 18 Jahren, deren zweite Impfung mindestens 180 Tage (sechs Monate) zurückliegt.
Der Landkreis macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Impfwillige aufgrund der jeweils begrenzten Zeitfenster und der damit verbundenen maximalen Anzahl möglicher Impfungen möglicherweise abgewiesen werden müssen, obwohl sie die genannten Kriterien erfüllen.
Der zur Verfügung stehende Impfstoff ist für diese in dem Zeitfenster maximal mögliche Anzahl zu impfender Personen wiederum ausreichend.
Die Impfungen erfolgen nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, also nach der Reihenfolge des Erscheinens der Impfwilligen in der jeweiligen Räumlichkeit. Sollte sich hierbei abzeichnen, dass die Zahl der Impfwilligen die maximale Anzahl möglicher Impfungen überschreitet, wird der betreffende Personenkreis schnellstmöglich entsprechend informiert, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Eine vorherige Anmeldung ist zurzeit noch nicht möglich. Das Land Niedersachsen wird in Kürze ein Terminvergabeportal aufbauen, so dass es möglich sein wird, Termine am Wunschstandort zu buchen, um Wartezeiten zu umgehen.
Impfwillige müssen folgende Unterlagen mitführen: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel; Impfpass – soweit vorhanden (alternativ kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden); Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden. Soweit möglich sollte auch bereits der Anamnese- und Einwilligungsbogen mitgebracht werden. Die auszufüllenden Dokumente können auf der Webseite des RKI unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html. Dabei ist zu beachten, dass die aktuelle Version verwendet wird.
Die nachfolgend aufgeführten Impftermine für den Monat Dezember sind nicht abschließend. Ergänzungen werden entsprechend bekannt gemacht.
Eine detaillierte Auflistung der entsprechenden Räumlichkeiten sowie der jeweiligen Termine und Öffnungszeiten – siehe nachfolgend:
Gemeinde/
Samtgemeinde
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Standorte
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Datum
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Uhrzeit
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Hansestadt Uelzen
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In Kürze wird eine stationäre Impfmöglichkeit in der Hansestadt Uelzen geschaffen
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SG Suderburg
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Heidehof Eimke
Schmarbecker Weg 29
29578 Eimke
„Dat Gerdau Huus“
Gartenweg 4
29581 Gerdau
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07.12.21
07.12.21
14.12.21
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09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
12.30 bis 15.30 Uhr
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SG Aue
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Flüchtlingscamp Bad Bodenteich
Stadenser Straße 2
29389 Bad Bodenteich
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08.12.21
16.12.21
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09.00 bis 15.30 Uhr
09.00 bis 15.30 Uhr
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SG Bevensen-Ebstorf
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Rathaus Ebstorf
Hauptstraße 30
29574 Ebstorf
Wandelgang im Kurhaus
Dahlenburger Straße 1
29549 Bad Bevensen
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21.12.21
21.12.21
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08.30 bis 11.30 Uhr
12.30 bis 15.30 Uhr
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SG Rosche
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Feuerwehrgerätehaus Suhlendorf Hansenstraße 3
29562 Suhlendorf
Rathaus Rosche
Lüchower Straße 15
29571 Rosche
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01.12.21
22.12.21
15.12.21
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12.30 bis 15.30 Uhr
12.30 bis 15.30 Uhr
08.30 bis 11.30 Uhr
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EG Bienenbüttel
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Dorfgemeinschaftshaus Steddorf
Steddorfer Straße 38
29553 Bienenbüttel
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02.12.21
23.12.21
27.12.21
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09.00 bis 15.30 Uhr
09.00 bis 15.30 Uhr
09.00 bis 15.30 Uhr
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