Weitere Informationen finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard des Robert-Koch-Institut.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen ist am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr und am Mittwoch und Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0581 82 462 zu erreichen.
Es ergeht die generelle Empfehlung, in Eigenverantwortung bei einem positivem SARS-CoV-2 (Selbst-)Test nach Möglichkeit für fünf Tage Kontakte zu vermeiden/reduzieren. Bei unvermeidlichen Kontakten während der Phase der Erregerausscheidung (insbesondere in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung) sollte eine Maske (FFP2 oder medizinische Maske) getragen werden. Bei COVID-19 kompatiblen Symptomen kann ggf. eine ärztliche Abklärung beim Hausarzt erforderlich sein und eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden. Am Wochenende sowie außerhalb der Sprechzeiten ist der hausärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen bittet alle Personen, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben auf, ihre Infektion eigenständig gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Bitte füllen Sie für die Anzeige Ihrer Infektion dieses Meldeformular aus.
Hinweis zum Genesenennachweis Einen Genesenennachweis nach § 22a Abs. 2 IfSG erhalten Sie mit dem Nachweis einer positiven PCR-Testung in jeder Apotheke (auf Grundlage eines Schnelltestes kann kein Zertifikat ausgestellt werden). Die Apotheke erzeugt ein elektronisch lesbares Genesenenzertifikat, das auch in die jeweiligen Apps (z.B. Corona-Warn-App) eingelesen werden kann.